knorkator
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Notwendige bzw Überflüssige Angaben in Geschäftlicher Email-Signatur

Hallo zusammen,

bisher sieht unsere Email Signatur im Unternehmen wie folgt aus:

MFG
Name
Abteilung

Firma
Str.
PLZ Ort

Tel.
Fax.

Web:
Email

Logo  // HRB und UST-ID
Geschäftsführer


Ich bin mir nicht sicher, ob da noch dieses Gedöns hier angefügt werden muss:
This message and any attachments (the "message") is intended solely for the addressees and is confidential....  
.
.
.

Wie handhabt Ihr das und hat jemand eine Info, ob man dazu verpflichtet ist, diesen langen Zusatz in jeder Mail anzufügen?

Content-Key: 323247

Url: https://administrator.de/contentid/323247

Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 02:03 Uhr

Mitglied: Kraemer
Lösung Kraemer 08.12.2016 um 12:42:41 Uhr
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Moin,

das Gedöns kannst du dir sparen! Ist rechtlich überhaupt nicht bindend.

Gruß Krämer
Mitglied: falscher-sperrstatus
Lösung falscher-sperrstatus 08.12.2016 um 12:43:57 Uhr
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Hallo Knorkator,

Abteilung brauchst du wohl nicht. Der unten genannte Absatz ist streitbar. (Keine Rechtsberatung, nur persönliche Sicht). Siehe dazu auch div. Google Beiträge, normalerweise bist du verpflichtet (Briefgeheimnis) die Mail sowieso an den eigentlichen Adressaten weiter zu leiten und die Informationen nicht wahrzunehmen. Aber seien wir ehrlich, wer liest eine Mail von unten? Die einzige rechtswirksame Belehrung (wieder, keine Rechtsberatung ovgl, nur meine Quintessenz aus div. zu findenden Erläuterungen) wäre es, wenn im Kopf der Mail dieser Text stehen würde...und selbst dann, beweise mal, dass man danach aufgehört hat zu lesen.

Ergo kann man nur sagen, ich füge es nicht an - ganz abgesehen davon, dass ich 08/15 Mails nicht als Mittel zum Zweck für Streng vertrauliches halte.

Viele Grüße,

Christian
certified IT
Mitglied: ukulele-7
Lösung ukulele-7 08.12.2016 um 12:45:27 Uhr
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Rechtlich wertlos, praktisch nutzlos da man meist erst durch den Inhalt auf einen falschen Empfänger schließen kann, Verschwendung von Systemressourcen und irgendwie isses auch peinlich...
Mitglied: ukulele-7
Lösung ukulele-7 08.12.2016 um 12:47:21 Uhr
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Seit wann greift bei E-Mails das Briefgeheimnis und warum sollte irgendjemand verpflichtet sein es weiter zu leiten?
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lösung Lochkartenstanzer 08.12.2016 aktualisiert um 14:08:48 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:

Seit wann greift bei E-Mails das Briefgeheimnis und warum sollte irgendjemand verpflichtet sein es weiter zu leiten?

Schon immer. İst genauso wie mit Postkarten. Zumindest in DE. Es gab da auch schon Urteile dazu. Aber der disclaimer ist rechtlich irrelevant.

lks


PS. Der Link ist anscheinen verschütt gegange, also daher hier nochmal:

http://www.sueddeutsche.de/digital/internet-filter-das-briefgeheimnis-g ...

PPS: Die Sperre betraf dmals auch Dritte, wenn man irgendwie den Namen des Klägers in seiner Mail (header oder inhalt) hatte, konnte man an Leute an der Uni keine Mails mehr schicken.

Update:

Noch ein Link:

https://www.heise.de/tp/features/Das-Landgericht-Koeln-und-das-Geheimnis ...
Mitglied: ashnod
Lösung ashnod 08.12.2016 um 13:56:01 Uhr
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Zitat von @ukulele-7:
Seit wann greift bei E-Mails das Briefgeheimnis und warum sollte irgendjemand verpflichtet sein es weiter zu leiten?


Moin ...

Ersetze einfach Brief.- durch Fernmeldegeheimnis ... face-wink

VG

Ashnod
Mitglied: Knorkator
Knorkator 08.12.2016 um 14:31:13 Uhr
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Ok, so habe ich es vermutet.

Vielen Dank für Eure Beiträge!
Mitglied: ukulele-7
ukulele-7 08.12.2016 aktualisiert um 15:32:44 Uhr
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Ich würde mich jetzt rechtlich nicht darauf einschießen ob eine E-Mail dem Briefgeheimnis untersteht oder nicht aber ich meine schon mehrfach anders lautende Argumentationen gelesen zu haben, vor allem im Bezug auf Überwachung. Und hier mal einen Link zu dieser Rechtsauffassung wie ich sie spontan sehen würde:
https://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html

Natürlich sind wir uns einig das man unbefugt keine E-Mails lesen darf und das unter Strafe steht. Das mit dem Briefgeheimnis ist allerdings eine ziemlich knifflige Sache. Selbst wenn das Briefgeheimnis greift, in diesem Fall ist die E-Mail an mich adressiert, sonst wäre sie ja nicht bei mir eingegangen. Ich glaube nicht das ich mich strafbar machen kann wenn ich den Inhalt lese, egal ob mit oder ohne "Rechtsbelehrung".
Mitglied: Pjordorf
Pjordorf 08.12.2016 um 16:06:45 Uhr
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Hallo,

Zitat von @ashnod:
Seit wann greift bei E-Mails das Briefgeheimnis und warum sollte irgendjemand verpflichtet sein es weiter zu leiten?
Ersetze einfach Brief.- durch Fernmeldegeheimnis ... face-wink
Und in den USA gibt es gar die United States Postal Inspection Service und diese sind gar Bewaffnet und haben Polizeigewalt falls einer eine Postkarte klauen will. face-smile Sogar eigene Steckbriefe gibts dort..... Da sind wir hier in DE doch noch gut bedientface-smile

Gruß,
Peter
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 08.12.2016 aktualisiert um 16:26:08 Uhr
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Zitat von @Pjordorf:

Hallo,

Zitat von @ashnod:
Seit wann greift bei E-Mails das Briefgeheimnis und warum sollte irgendjemand verpflichtet sein es weiter zu leiten?
Ersetze einfach Brief.- durch Fernmeldegeheimnis ... face-wink
Und in den USA gibt es gar die United States Postal Inspection Service und diese sind gar Bewaffnet und haben Polizeigewalt falls einer eine Postkarte klauen will. face-smile Sogar eigene Steckbriefe gibts dort..... Da sind wir hier in DE doch noch gut bedientface-smile


Und spätestens seit "Die Firma" weiß man, daß man seine Betrügereien nicht mit US-Mail begehen sollte, weil man dafür in den Bau wegen Postbetrugs kommt. face-smile

lks
Mitglied: ashnod
ashnod 08.12.2016 um 18:46:50 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Und spätestens seit "Die Firma" weiß man, daß man seine Betrügereien nicht mit US-Mail begehen sollte, weil man dafür in den Bau wegen Postbetrugs kommt. face-smile

Schon mal charles bukowski - der mann mit der ledertasche - gelesen? face-wink

Und für Nordkorea ist jeder Zusatz vergebens.

Ashnod