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Office 2010 Home and Business auf DIN A4 Zettel keine Key Card

Hallo Leute,
habe ein kleines Problem. Hatte zu meinen Laptop eine vorinstallierte Office 2010 Version.
So nun ist was nettes passiert, der Laptop ist gestohlen wurden, hatte aber damals eine Vollversion von dem Office 2010 mit gekauft..
Musste dazu aber mit einen Hotmail/Live Account den Key bei MS anfordern.

Der Laptop war ein Geschenk von meiner damilgen Freundin, und ich habe auch keine Rechnung darüber.
Nur diesen doofen Ausdruck.

Sprich habe keine Key Card sondern nur einen DIN A4 ausdruckt.

Eine Kopie der Office Version hatte ich mir damals gebrannt aus Sicherheitsgründen.
Nun ist die frage kann ich trotzdem die Lizenz verkaufen?
Habe ja leider nur einen DIN A4 ausdruck vorliegen, und nicht wie sonst eine Key Card.

Vielen Dank für Eure Tipps.

VLG
Martin

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Member: schregi82
schregi82 Mar 06, 2011 at 22:03:54 (UTC)
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hallo martin,
vorab mein mitgefühl für deinen verlust, hoffe du hast wenigstens ein backup von deinen daten.

wie kommst du jetzt auf die idee den key verkaufen zu können?
die von die erworbene lizenz wurde auf dem notebook installiert und ist wahrscheinlich weiterhin in verwendung.
Member: Pjordorf
Pjordorf Mar 06, 2011 at 23:38:20 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @37562:
Musste dazu aber mit einen Hotmail/Live Account den Key bei MS anfordern.
?1?

Habe ja leider nur einen DIN A4 ausdruck vorliegen, und nicht wie sonst eine Key Card.
Du glaubst wirklich das Microsoft Produkt Keys per Hotmail verteilt? Oder waren das irgendwelche beta Versionen?

Gruß,
Peter
Member: C.R.S.
C.R.S. Mar 07, 2011 at 05:25:11 (UTC)
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Hallo Martin,

ich meine ja (aber wer kauft sowas?).

1) Die Lizenz ist nicht "gestohlen" worden. Bei einer Lizenz, die mit Key-Card/COA erworben wurde, könnte man überlegen, ob die Lizenz durch das Dokument (laut Lizenzvertrag) verkörpert wird, ob das wirksam ist, und sie damit einem Verlust am Dokument folgen würde. Wenn, wie hier, so ein Dokument nie zusammen mit der Lizenz erworben wurde, stellt sich die Frage nicht.

2) Der Lizenzvertrag könnte vorsehen, dass die Software gebunden an den gestohlenen Laptop lizenziert wird. Diese Bestimmung wäre aber in Deutschland unwirksam.

Sonst sehe ich nichts, was dem entgegen stünde. Dass die Lizenz aufgrund der möglichen rechtswidrigen Verwendung durch den Dieb einen begrenzten Wert hat, steht auf einem anderen Blatt. Soweit das bei der Nutzung Probleme aufwirft, kann sie im kaufrechtlichen Sinne mangelhaft sein, mit den entsprechenden Gewährleistungsfolgen.

Grüße
Richard