tonyalta
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Ordner Freigabe kontrollieren

Hallo,

Ich habe gerade erfahren dass der persönlichen Order von ein Mitarbeiter für mich freigegeben wurde. natürlich werde ich beschuldigt mir seine Daten angeschaut bzw manipuliert zu haben.
gibt es eine Möglichkeit festzustellen wer die Freigabe erteilt hat oder mindestens zu zeigen das ich diese Freigabe nie benutzt habe? (irgendwa um zu beweisen dass ich nichts damit zu tun habe)


Mit freundlichen Grüße

Tony

Content-Key: 282290

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Printed on: April 23, 2024 at 15:04 o'clock

Member: Tjelvar
Tjelvar Sep 08, 2015 at 13:07:11 (UTC)
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Der Windows Server kann, wenn Konfiguriert, ein Vollständiges Log aller Dateizugriffe schreiben. In der Ereignisanzeige werden diese dann geschrieben.
Member: Tonyalta
Tonyalta Sep 08, 2015 at 13:17:05 (UTC)
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Hallo danke für die rasche Antwort. ich hab es leider vergessen zu sagen das die Freigabe für sein persönlichen lokalem Ordner erteilt wurde. am Server wird diese nicht angezeigt.
Member: Pjordorf
Pjordorf Sep 08, 2015 at 13:18:07 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @Tonyalta:
gibt es eine Möglichkeit festzustellen wer die Freigabe erteilt hat
Der Vorgesetzte hat erteilt und der Admin hat es dann umgesetzt. oder was meinst du?

oder mindestens zu zeigen das ich diese Freigabe nie benutzt habe?
Wo ist diese Freigabe beheimatet?
Welche OSe sind involviert (dein Rechner ist ja wohl ein Windows 7)?
Welcher Rechte hast du auf den Zielsystem?
Was ist an Protokollierung aktiviert bzw. eingerichtet gewesen bevor dies passierte (Nachträglich gibt es nichts)?

(irgendwa um zu beweisen dass ich nichts damit zu tun habe)
Darfs auch ein Foto sein oder Video sein oder eine Versicherung per Eidesstatt sein?

Gruß,
Peter
Member: Tjelvar
Tjelvar Sep 08, 2015 at 13:27:12 (UTC)
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bist du der Administrator in eurem Unternehmen? Wenn nicht, dann kann man auf Fahrlässigkeit plädieren, selbst wenn du nichts getan hast, kannst du dann argumentieren, wie es denn dann möglich gewesen sein soll dass du die Freigabe hast.

Wenn ja, wirds schwierig da wieder raus zu kommen aus solch einem vorwurf. Wobei im Grund "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt