coreknabe
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Personenbezogene Auswertung von Lizenzen erlaubt?

Hallo an alle,

eine Frage. Wir planen die Einführung eines Lizenzmanagers, also die Auswertung der genutzten Software-Lizenzen im Unternehmen. Ist es erlaubt, in Deutschland diese Auswertung personenbezogen zu erstellen? Oder verhindert das Datenschutzrecht dies? Hat hier jemand Erfahrungen?

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Mitglied: 60730
60730 May 31, 2011 at 18:11:03 (UTC)
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moin,

  • habt Ihr einen Datenschutzbeauftragten?

Wir haben das mit dem und dem BR abgestimmt und da wir "nur" auswerten, wer welche Software benötigt und nicht, wie oft und wie lange die eingesetzt wird - ist das (bei uns) kein Problem.

Ergo: Wenn das auswerten der Lizensen dazu dient, dass Ihr sauber lizensiert seit und nicht, weil Ihr wissen wollt wer wann was mit "seinem" Rechner macht - geht das ok.

Gruß
Member: Coreknabe
Coreknabe May 31, 2011 at 18:47:37 (UTC)
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Moin Timo,

danke für die Antwort. Das ist bei uns alles erst noch im werden, momentan haben wir weder BR noch Datenschutzbeauftragten. BR sollen wir demnächst bekommen.

Was das andere angeht, dient das für die ITler nur dazu, Kosten zu sparen, indem kontrolliert wird, wie oft welche Lizenzen genutzt werden. Ist also aus der kaufmännischen Etage gewünscht. Gefahr dabei: Da geht natürlich noch einiges mehr.

Neulich war ich auf einer Info-Veranstaltung von Baramundi (von denen gibts für solche Zwecke die Management Suite) und die sagten, dass die personenbezogene Auswertung in Deutschland nicht zulässig sei. Allerdings haben die Kumpel von Snow Software da scheinbar weniger Bedenken... Deshalb stellt sich mir die Frage, was nun gilt.
Konnte beim Googlen nix finden, für Links wäre ich dankbar, ansonsten bei Gewerkschaft o.ä. anfragen?
Mitglied: 60730
60730 May 31, 2011 at 18:58:10 (UTC)
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salü again..

indem kontrolliert wird, wie oft welche Lizenzen genutzt werden.
ganz genau das ist der ganz graue bis tiefschwarze Punkt an dem die Geister schon geschieden sind.

Nochmal - wir haben pro Abteilung mindenstens eine Kostenstelle und bei uns ist es (bei diverser Software) günstiger, dass wir die per Katalog aus der Softwareverteilung bereitstellen, wenn Sie gebraucht wird und nicht noch x Tage zu warten, bis die Lizens da ist.
Das das nacher ordentlich auf die Kostenstellen umgelegt werden kann, und wir nicht auf vorrat Kohle in nur evtl genützter Software verbrennen - dazu haben wir diese Auswertung.

Ohne den Anspruch einer Rechtsauskunft - das was nicht verboten ist - ist erlaubt und das was mit den beteiligten Personen abgesprochen ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt - ist erlaubt.

Gruß
Member: Coreknabe
Coreknabe Jun 01, 2011 at 07:49:44 (UTC)
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Moinsen!

Habe jetzt noch mal ausführlich gegraben und gebuddelt, letztlich ist es so, wie Du schon sagst: BR fein einbinden, wenn vorhanden.

- Die personenbezogene Auswertung ist grundsätzlich nicht erlaubt, jedoch existieren hier keine Präzedenzfälle, es handelt sich eher um eine rechtliche Grauzone.
- Wollen die IT-Trottel sicherstellen, dass Ihnen nichts passieren kann, sollte eine Betriebsvereinbarung mit Unterschrift aller Mitarbeiter existieren. In dieser Vereinbarung müssen die Mitarbeiter ausdrücklich einer permanenten Überwachung und Datenauswertung, die für den Unternehmensbetrieb unerlässlich sind, zustimmen.
- Auch, wenn man praktischerweise über einen Rechner auch den Nutzer ermitteln kann, ist es juristisch eher so, dass der Arbeitgeber jederzeit sagen kann, dass er doch nur eine maschinenbezogene Auswertung fährt… Dass darüber meist auch der Benutzer ermittelt werden kann, ist erst einmal unerheblich. Darf aber dann logischerweise auch kein Kündigungsgrund werden, da kein Beweismittel.

Vielen Dank an den Timo und allen schon mal einen feuchtfröhlichen Vatertag!