fabio84
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Rechnung und Verjährungsfrist

Eine Rechnung wurde im Jahre 24.12.2008 gestellt, Diese wurde zu ca. 50% bezahlt.
ein Restbetrag in Höhe 1500 Eur ist offen.

Die Rechnung wurde mehrfach angemahnt, 2009, 2010 ... usw. via E-mail , via Mahnung (Brief) ohne Einschreiben.

Rechtsformen der Firmen
Einzelfirma vs Gmbh & co KG

Gibt es dazu Gesetze?
Verjährt eine Rechnugjn wenn Sie angemahnt wurde?

Was für Infos habt Ihr dazu ?

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Printed on: April 25, 2024 at 02:04 o'clock

Member: 2hard4you
2hard4you Feb 23, 2011 at 12:23:45 (UTC)
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ohne Gruß erst recht keine Auskunft - und für Rechtsberatung gibt es entsprechende Berufsgruppen...
Member: muftypeter
muftypeter Feb 23, 2011 at 12:27:07 (UTC)
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Hallo,
siehe die Antwort des Kollegen auf die ähnliche Frage. Wirklich rechtlich "verbindliche" Auskünfte kann nur der Anwalt des Vertrauens geben.
Wie verbindlich die "verbindliche" Auskünft dann wirklich ist, kann nur vor Gericht geklärt werden.

Grüße vom Peter
Member: Orlean
Orlean Feb 23, 2011 at 12:29:48 (UTC)
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hiho,

wie 2hard4you schon schrieb, steht euch euer Anwalt bestimmt entsprechend zur Verfügung.

Ansonsten gibt dafür halt das ganz normale Mahnverfahren, bis hin zum gerichtliche Mahnverfahren.

Einer der vielen Treffer, wenn man bei Google "Mahnverfahren" eingibt: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/f ...

Gruß Orlean
Member: fabio84
fabio84 Feb 23, 2011 at 12:35:42 (UTC)
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;) So erstmal n Gruß

Ich brauche heir auch keine Rechtsberatung, die Frage ist einfach ob Ihr vielleicht bereits so eine Erfahrung gemacht habt ?

Gerichtliches Mahnverfahren ist bereits eingeleitet und wurde widersprochen...

Jetzt steht ich vor der Entscheidung Geld ans Gericht zu überweisen usw..,

gibt es Erfahrungswerte ?


Beste Grüße
Member: simsons
simsons Feb 23, 2011 at 12:39:53 (UTC)
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Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb

Siehe:
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

Siehe:
Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung

mfg
Member: simsons
simsons Feb 23, 2011 at 13:18:01 (UTC)
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Jetzt steht ich vor der Entscheidung Geld ans Gericht zu überweisen usw..,

Bei dem Betrag! Vergiss es besser

Ich hatte das Vergnügen trotz vom Kunde ( Chef ) abgezeichneten Lieferscheinen einen Prozess vor dem AG zu 60% zu verlieren.

Der Richter schläft, weil er sich sein Urteil schon vorher zurechtgelegt hat.
Der Anwalt sitzt neben dir und macht genau nichts.
Wenn offene Fragen sind, wird ein Gutachter ( den du erstmal bezahlen darfst ) beauftragt.
Leider wollen die es sich mit dem Gericht auch nicht verscherzen.

Fazit:
Wenn du nicht an einen noch jungen und dynamischen Richter gerätst, verlierst du nur Geld und Nerven
Ein vernünftiges Urteil wird du erst vor einem Landgericht erhalten.
Beim AG wird nur ein Kompromiss ausgehandelt, schnell und einfach für das Gericht und die Anwälte, und teuer für dich.


Es läuft manchmal, aber selten auch anders.
Hatte mal das Glück, im einer Privatangelegenheit an einen wirklich jungen und dynamischen Richter zu geraten.
Der Prozess wurde von der Gegenseite mir allen Mitteln geführt. Mit frei erfundenen Zeugen und Gegebenheiten.
Mein Anwalt konnte mir nur wenig helfen, aber der Richter war einfach Genial.
Ich habe mir von allen Seiten "Versicherungen an Eides statt" besorgt um die Aussagen zu wiederlegen,
und der Richter hat der Gegenseite ein Loch in den Bauch gefragt.

Nach sechs ( 6 ) Verhandlungen hatte die Gegenseite den Prozess verloren und des gab eine sehr umfangreiches Urteil.
Als die Gegenseite zum LG gelaufen ist, wurde der Prozess dort faktisch nicht mehr angenommen.
Der Richter an AG hatte einfach perfekt gearbeitet.

Das war ein echtes Fest.