hortarius
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Rechte an Zugangsdaten

Wer besitzt die Rechte an den Zugangsdaten für die Netzwerkhardware?

Hi,

ich habe eine kurze Frage. Wenn jemand beauftragt wird ein Netzwerk einzurichten und zu warten, dann allerdings gekündigt wird da der Auftraggeber unzufrieden mit der Arbeit ist. Wie sieht das dann mit den ganzen Zugangsdaten aus? Wenn ich diese verlange müssten sie doch offengelegt werden, da ja die Arbeitsstunden das Netzwerk einzurichten bezahlt wurden. Denn es ergibt ja keinen Sinn alles durch einen anderen Experten nocheinmal neu einrichten zu lassen, da dies wieder Geld und Zeit kostet. Ein Mitarbeiterwechsel sollte ja wohl jederzeit möglich sein?

Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig Aufklärung verschaffen

Grüße

Hortarius

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 11:03 Uhr

Mitglied: Tommy70
Tommy70 21.10.2009 um 13:46:33 Uhr
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Da er ja in eurem Auftrag gearbeitet hat denke ich schon, dass er verpflichtet ist euch die Daten zu geben.

Gruß
Tom
Mitglied: RedRabbit
RedRabbit 21.10.2009 um 13:48:38 Uhr
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Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Nachfrage die entsprechenden Zugangsdaten offenzulegen, wenn er die Firma verlässt. Wenn er dies nicht tut oder die entsprechenden Daten "vergessen" hat, kannst du ihm die Kosten zur Behebung des Schadens in Rechnung stellen. Klare Rechtslage. WENN er allerdings ein Subunternehmer oder Mitarbeiter einer Fremdfirma war, wird die Sache gleich anspruchsvoll kompliziert^^
Mitglied: Hortarius
Hortarius 21.10.2009 um 13:59:13 Uhr
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Inwiefern würde es das Ganze komplizierter machen?
Mitglied: mischn1980
mischn1980 21.10.2009 um 14:29:12 Uhr
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Wenn die Daten dokumentiert sind oder er sie einfach so hat muss er sie natürlich "kostenlos" herausgeben.

Wenn so ein Auftrag extern weiter gegeben wird sollte im Auftrag auch eine Dokumentation enthalten sein.

Die Mitarbeiter im eigenen Haus sollten / müssen auch angewiesen werden eine Doku ihrer Arbeit anzufertigen.
Mitglied: tillixx07
tillixx07 21.10.2009 um 14:43:22 Uhr
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hi,

wende Dich an einen Rechtsanwalt.

Begründung:
Es hängt ggf. von dem Vertrag ab, was der Andere tun oder nicht tun muss. Eine qualifizierte Antwort, die über ein "eher ja" hinaus geht, wirst Du hier nicht bekommen können.
Die Antworten bringen Dir - abgesehen viellecht von einer Tendenz - gar nichts. Im Gegenteil, es kann eher schaden. Eine Beratung beim RA ist nicht allzu teuer und ggf. kannst Du dem Anderen diese (oder einen Teil der) Kosten auch mitgeben.
Mitglied: wiesi200
wiesi200 21.10.2009 um 14:51:31 Uhr
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Ihr habt dafür gezahlt dann ist es auch euer Eigentum.
Problematisch ist es nur bei programmierter Software da geht's dann darum ob man ein Nutzungsrecht erwirbt oder das Programm direkt kauft.
Mitglied: tillixx07
tillixx07 21.10.2009 um 14:56:00 Uhr
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@wiesi
Du weißt nicht, ob er auch dafür gezahlt hat - oder hast Du den Vertrag gelesen? Das hängt vom Vertrag ab. Außerdem wäre ich etwas vorsichtig mit "Eigentum" an immateriellen Dingen face-wink.
Mitglied: mrtux
mrtux 21.10.2009 um 15:44:42 Uhr
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Hi !

Zitat von @tillixx07:
wäre ich etwas vorsichtig mit "Eigentum" an
immateriellen Dingen face-wink.

Genau das wollte Wiesi damit sagen... face-wink Ausserdem spricht der TO von Netzwerkhardware und die ist nicht immateriell.

mrtux
Mitglied: 2hard4you
2hard4you 21.10.2009 um 19:06:40 Uhr
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Moin

ein grundlegendes Prinzip der IT-Sicherheit ist, beim Ausscheiden eines Mitarbeiters (egal ob intern oder extern, ob geplant oder nicht) alle Accounts entweder zu deaktivieren oder deren Paßwörter zu ändern - bei Netzwerkhardware eben dann einen Reset auf Factory default - tut zwar manchmal weh, aber schlimmer ist, wenn einer noch zuschauen kann ...

Gruß

24
Mitglied: wiesi200
wiesi200 21.10.2009 um 19:47:25 Uhr
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Zitat von @tillixx07:
@wiesi
Du weißt nicht, ob er auch dafür gezahlt hat - oder hast
Du den Vertrag gelesen?

Er hat zumindest geschrieben das gezahlt wurde.

Das hängt vom Vertrag ab. Außerdem
wäre ich etwas vorsichtig mit "Eigentum" an
immateriellen Dingen face-wink.

Wenn du dir vom Mediamarkt einen Satschüssel einrichten läst darft du die dann auch benutzen ohne mit denen einen Wartungsvertrag zu haben.
Problematisch ist wie ich schon geschrieben hab wenn ich z.b. Software entwickeln lasse. Da kommt es wirklich auf den Vertrag an.
Mitglied: dog
dog 21.10.2009 um 22:13:51 Uhr
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Wenn du dir vom Mediamarkt einen Satschüssel einrichten läst darft du die dann auch benutzen ohne mit denen einen Wartungsvertrag zu haben.

Tja, aber hast du schonmal bei der Telekom eine Telefonanlage gekauft?

Da kannst du als Kunde selbst die Beschriftungen der Schnellwahltasten ändern - das wars.
Für alles andere kassiert die Terrorkom schön ab...
Mitglied: maretz
maretz 22.10.2009 um 07:40:32 Uhr
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Also - generell ist jeder Mitarbeiter in der Firma verpflichtet seine Daten beim Ausscheiden dem Betrieb zur Verfügung zu stellen (Private Daten mal ausgenommen). D.h. es dürfen weder Daten gelöscht noch "vergessen" werden. Dies gilt auch (und insbesondere) für Netzwerk-Admins -> da die idR. über alle Passwörter usw. verfügen.

Ich gehe mal davon aus das die Trennung hier nicht "freundschaftlich" erfolgt ist (wenn ich im guten den Betrieb verlassen würde dann gebe ich eh die Passwörter an den Chef und lasse mir das nur kurz abzeichnen das er die erhalten hat). Damit würde ich sofort nach Erhalt der Passwörter diese auch ändern.

Zum Thema Telefon-Anlage: Wenn ich eine TA kaufe dann erwarte ich auch das ich den vollen Zugriff darauf bekomme (inkl. Wartungs-Software sofern die im Preis enthalten ist). Bei unserer Anlage (Alcatel) ist das auch so - wobei natürlich die evtl. vorhandene Garantie und Support-Verträge ganz schnell erlöschen können wenn man bei der TA selbst beigeht... Das ist eben der Unterschied -> kaufe ich eine TA mit Supportvertrag dann ist es auch akzeptabel das ich als Kunde nur einen eingeschränkten Zugriff habe (dafür ist im Supportvertrag auch festgelegt das die Einrichtung von Teilnehmern usw. entsprechend übernommen wird). Kaufe ich keinen Supportvertrag oder bestehe auf die Software so hat diese auch ausgehändigt zu werden - ansonsten würde ich die TA direkt zurückgeben (Mangel in der Sache - eine Telefonanlage bei der ich keinen Teilnehmer einrichten kann ist definitiv mangelhaft...)
Mitglied: wiesi200
wiesi200 22.10.2009 um 08:21:42 Uhr
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Zitat von @dog:
> Wenn du dir vom Mediamarkt einen Satschüssel einrichten
läst darft du die dann auch benutzen ohne mit denen einen
Wartungsvertrag zu haben.

Tja, aber hast du schonmal bei der Telekom eine Telefonanlage
gekauft?

Da kannst du als Kunde selbst die Beschriftungen der
Schnellwahltasten ändern - das wars.
Für alles andere kassiert die Terrorkom schön ab...

Ja, wir haben eine Telefonanlage von der Telekom gekauft.
Und ich darf alles selbst ändern was nicht direkt die Anschlussleitung betrifft. Dafür bräuchte man eine entsprechende Ausbildung.
Mitglied: tillixx07
tillixx07 22.10.2009 um 09:53:50 Uhr
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Genau das ist der Punkt. Das Eigentum besteht an der Telefonanlage/Router. Kein Eigentum besteht an der Konfiguration selbiger. Wie auch.
Stellt Euch folgendes vor: Ich kaufe einen Router von Anbieter X. Daran erwerbe ich Eigentum (wenn ichs bezahlt habe). Dann lasse ich den Router von einem Fachmann konfigurieren, inkl. Passwort. Der Fachmann redet nicht mehr mit mir und ich komme nicht mehr auf meinen Router. Ich setze den Router auf Werkseinstellungen zurück.

Und jetzt kommt die Bilanz: Vorher hatte ich Eigentum an einem Router mit Werkseinstellungen. Nachher habe ich Eigentum an dem selben Router mit Werkseinstellungen. Sieht meine Eigentumslage irgend wie anders aus?
Nein. Insofern ist das mit dem Eigentum völliger Schwachsinn.

Einen Anspruch gegen den Fachmann kann man nur aus dem Vertrag mit diesem her leiten. Und da wir nicht wissen wie der aussieht, können wir auch keine qualifizierte Äußerung treffen.
Daher: Geh zum Rechtsanwalt.
Mitglied: wiesi200
wiesi200 22.10.2009 um 10:32:13 Uhr
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Zitat von @tillixx07:
Genau das ist der Punkt. Das Eigentum besteht an der
Telefonanlage/Router. Kein Eigentum besteht an der Konfiguration
selbiger. Wie auch.

Wo an meiner Aussage ist genau der Punkt.
Ich habe eine Telefonanlage gekauft, die hab ich mir von der Telekom konfigurieren lassen. Wenn ich will darf ich die umkonfigurieren. Wenn ich sage ich gehe jetzt zu Arcor dann müssen nur der Multiplexanschluss umgestellt werden. Der Rest der hausinternen Einstellung kann bleiben.
Nur das mit dem Multiplex muss ich machen lassen da ich keine entsprechende Ausbildung habe. Ich darf ja z.b. auch keine Starkstromanschlüsse legen, fehlt mir auch die Zulassung.
Mitglied: tillixx07
tillixx07 22.10.2009 um 11:20:50 Uhr
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Der Punkt ist die (korrekte) Differenzierung zwischen der Anlage und der Konfiguration der selben. Ich dachte, darauf wolltest Du mit Deinem Kommentar hinaus.
Mitglied: maretz
maretz 23.10.2009 um 06:17:27 Uhr
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Die Frage ist dann aber viel mehr: DARFST du es nicht (obwohl deine Anlage) - oder KANNST du es nicht. Denn generell würde ich vermuten das man dir die Anlage komplett zur verfügung stellt - nur wenn du dann halt die Konfig fröhlich munter grillst dann ist es halt dein Problem... Dann hast du halt ne TA für einige 1000 Euro im Keller die nur nen besserer Staubfänger ist (oder du zahlst halt die neuinstallation/konfiguration).

Denn das kannst du mit nem Starkstrom-Anschluss nicht so vergleichen -> da es für einen Stromanschluss auch immer ne Zulassung gibt. Hier gibts entsprechende Richtlinien usw. (ich glaub vom VDE) - und bei nem Fehler können auch Menschen verletzt werden. Mir wäre aber nicht bekannt das es auch einen entsprechenden Pflicht-Nachweis für eine Telefon-Anlage gibt (obwohl ich es mir für manche Dinge sogar wünschen würde... Telefonanlagen, Root-Server,... ;) )
Mitglied: wiesi200
wiesi200 23.10.2009 um 07:46:46 Uhr
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Wie schon geschrieben die interne Konfig darf und kann ich nur alles was nach außen geht DARF ich nicht. Da geht's dann darum ob das Gerät eine Allgemeine Anschalterlaubniss hat oder nicht.
Spich an die schweren Telefonleitungen darf nicht jeder hin.
Mitglied: dog
dog 23.10.2009 um 14:24:03 Uhr
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Mal ein Beispiel was ich mit der Telekom und einer HiPath-Analge erlebt habe:

  • Die Anlage kann SIP, aber die Telekom hat es deaktiviert - als Kunde keine Chance es zu aktivieren
  • Die Portkonfiguration der Anlage ist als Kunde unzugänglich - ich kann also keine neuen Telefone aufnehmen
  • Es ist nicht möglich einen weiteren Anrufbeantworter anzulegen
  • Im Handbuch führt die Hälfte der Links ins Leere, weil die Telekom den Teil der Doku gelöscht hat

Und der "Hoheitsbereich" der Telekom endet mittlerweile eigentlich am APL.
Um die Zulassung der Endgeräte (also auch Telefonanlagen) hat sich zuletzt das BZT gekümmert.
Mittlerweile heißen die Bundesnetzagentur und ob das heute noch relevant ist...kA