kaffeezombie
Goto Top

Rechtliche Seite bei Einrichtung eines WLANS

Hallo Kollegen,

ich bin wohnhaft in einem kleinen Dorf und seit geraumer Zeit ist es hier auch möglich DSL zu bekommen. Jetzt zu meiner Idee - Ich würde gern mehreren Leuten aus unsere Umgebung den Zugang zum DSL per WLAN ermöglichen.
Die Technik und die Konfiguration sind mir schon klar, aber wie ist das von der rechtlichen Seite zu betrachten?? I
ch würde von den angeschlossen Leuten einen "Obolus" pro Monat bekommen, damit sie mit an das Netz können. Aber in dem Falle würde ich ja fast wie ein "Provider" fungieren.


Was ist eure Meinung dazu ??? Danke für euere Beiträge

Content-Key: 37400

Url: https://administrator.de/contentid/37400

Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 09:03 Uhr

Mitglied: Torsten72
Torsten72 06.08.2006 um 10:37:00 Uhr
Goto Top
hi,


gucks du hier

http://freifunk.net/magazin/fragen_antworten/index_html#Beachtung_recht ...

da wäre noch zu klären, ob das deine kumpels sind... oder ob du eine gewinnerzielungsabsicht verfolgst.


gruß t
Mitglied: Supaman
Supaman 06.08.2006 um 10:47:14 Uhr
Goto Top
eine weitere sache ist, das du als anschluss-inhaber möglicherweise für die aktiviten der mitbenutzer haftbar gemacht wirst, z.b. p2p oder forenbeiträge.

technisch wäre noch zu überlegen, ob ggf eine user-spezifische bandbreitenberenzung notwendig ist, damit keiner die leitung dicht macht.
Mitglied: cykes
cykes 06.08.2006 um 11:36:40 Uhr
Goto Top
Hi,

gerade was supaman geschrieben hat, würde ich mir gründlich überlegen, im Zweifel musst
Du nämlich nachweisen, dass Du nichts "Böses" getan hast.
Ausserdem vermute ich mal, dass ihr aufgrund der gesenkten Dämpfungsgrenzen in Eurem Dorf
nun DSl bekommen könnt (oder?), und somit die Bandbreite eines Anschlusses sowieso nicht so
hoch ist, wenn man sich das dann noch mit anderen Teilen muss, bleibt für die einzelnen nicht
mehr viel übrig.

Gruß

cykes
Mitglied: Torsten72
Torsten72 06.08.2006 um 14:58:38 Uhr
Goto Top
hi,

das stimmt nicht. in diesem land gibt es erst mal eine unschuldsvermutung (auch wenn einige das unter dem vorwand der terroristischen bedrohung gern ändern würden). als beschuldigter musst du auch nicht aktiv zur aufklärung beitragen... das risiko, das irgendeiner in deinem netz was unrechte macht besteht und die sogenannte richterliche überzeugung bedroht dich ebenfalls...


gruß t
Mitglied: cykes
cykes 07.08.2006 um 08:25:10 Uhr
Goto Top
@Torsten Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass im Zweifel erstmal bei ihm geklingelt wird, da er ja der Anschlussinhaber ist, und zuerst sein Rechner untersucht wird.

Gruß

cykes