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Rechtliches beim zur Verfügung stellen von Internet

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problemchen.

In einem Mehrfamilienhaus (Studenten-WGs) soll zentral Internet bereit gestellt werden.

Nun meine eigentlichen Fragen:

Wie ist die rechtliche Stellung des Vermieters wenn mit diesem Internet-Anschluss illegale Handlungen vollzogen werden? Muss der Vermieter für diesen Fall logging der Sessions betreiben damit er die illegale Session einem Mieter zuordnen kann? Darf er überhaupt loggen oder darf er das nicht? Kann der Vermieter von vornherein z.B. über einen Proxy diverse Inhalte (Content-Management) ausfiltern oder wäre das ebenfalls nicht gestattet?

Wie machen das z.B. Hotels oder HotSpot Betreiber?

Wäre super wenn jemand ein paar Infos für mich hätte.

Danke & Gruß
Ralf

Content-Key: 154347

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Printed on: April 19, 2024 at 13:04 o'clock

Member: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R Nov 04, 2010 at 12:34:06 (UTC)
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Ganz Einfache Antwort: Frag den Rechtsanwalt deines Vertrauens!!!!

Alle ausserhalb der Menge RA dürfen keine Rechtsauskunft geben.

Rechtlich unverbindlich, wäre also durch einen RA zu prüfen und spiegelt nur meine privat persönliche Meinung wieder:

1. Anschlussinhaber ist als erster der Gearschte
2. klar kannste fleissig loggen, dann sollte aber ein Nutzungsvertrag mit jedem Mitmieter aufgesetzt werden, indem auch die Konsequenzen drinnen stehen
3. was machste wenn ein Mitmieter auszieht und weg ist, dann biste wieder beim Punkt 1. ^^
Mitglied: 45877
45877 Nov 04, 2010 at 13:47:45 (UTC)
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Hallo,

schaut, dass ihr euch als Provider anmeldet, dann habt ihr die ganzen Haftungsprivilegien....
Member: MrTrebron
MrTrebron Nov 04, 2010 at 14:34:14 (UTC)
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Hi Ralf,

das ist echt ein Minenfeld und es muss ein guter Anwalt ran.

IMHO übernimmt der Vermieter entweder jegliche Haftung oder muss Provider auftreten was dann aber wiederum einen Rattenschwanz hinter sich her zieht.
Also, kommt man da nicht um einen Anwalt rum.

Gruß
Norbert
Member: aqui
aqui Nov 04, 2010, updated at Oct 18, 2012 at 16:43:58 (UTC)
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In der Regel haftet immer der Anschlussinhaber bei Verstössen. Du solltest also in jedem Falle eine Verzichtserklärung von allen unterschreiben lassen und ein kleines Captive Portal einrichten mit dem du wenigstens die Zugangszeiten der Benutzer mitloggen kannst:
WLAN oder LAN Gastnetz einrichten mit einem Captive Portal (Hotspot Funktion)
Das befreit dich weitestgehend von rechtlichen Ansprüchen und sichert dich ab. Der Hotspot hat zudem den Vorteil das du über die FW Funktion P2P Sharing Programme und andere unliebsame und risikoreiche Dienste generell sperren kannst.
Ein offener Zugang ist ein Risiko und Spiel mit dem Feuer...gerade bei Studenten !
Member: dog
dog Nov 04, 2010 at 20:14:58 (UTC)
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Zu dem Thema gab es erst kürzlich eine interessante Entscheidung, aber ich finde den Link grade nicht.

Du kannst das Problem leicht in zwei Schritten umschiffen:
  • Melde dich bei der Bundsnetzagentur als Internetanbieter an - das Kostet nicht sonderlich viel
  • Besorg dir einen DSL-Anschluss mit mehreren öffentlichen IPs - So kannst du jedem Nutzer eine IP zuweisen und musst selbst gar keine Protokollierung mehr durchführen.

Auf der technischen Seite würde ich das immer über PPPoE machen.