stefankittel
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Sachmängelhaftung bei defekter Festplatte?

mal was rechtliches

Hallo,

ich arbeite in einem kleines EDV-Systemhaus.
Wir fertigen PCs und Server für kleine Firmen.

Nun haben wir mit einem Kunden gerade ein Streitthema.
Dort steht ein Server wo eine Festplatte ausgefallen ist (kein RAID, wollte der Kunde nicht).
Die Festplatte tauschen wir natürlich aus.

Aus Kulanzgründen führen wir diesen Tausch vor Ort kostenfrei aus und spielen das letzte Image und Datensicherung zurück.

Nun mußten hier aber noch Anpassungen durchgeführt werden, da das Image natürlich nicht tagesaktuell war.
Muß der Kunde dies bezahlen?

Fragen:
Wenn wir einen PC oder Server fertig installiert verkaufen und die Festplatte fällt aus, zu was sind wir verpflichtet?
Festplatte gegen neue tauschen: ich denke schon face-smile
Inwieweit müssen wir den PC wieder gangbar machen?

Wir haben ja eine Einheit aus PC und Software geliefert.

Wie ist das wenn Windows spinnt? z.B. Windows Updates geht nicht mehr.
Fällt das unter Gewährleistung?

Ich kenne es nur von Medion (schlechtes Beispiel, was besseres habe ich nicht). Die kommen wegen einer Festplatte und tauschen diese gegen eine neue aus und wenn der Techniker nett ist spielt er ein standardimage draufl. wenn nicht dann nicht.
Daten kopieren ist nicht!

Wie ist das bei anderen großen Anbietern wie IBM, HP oder Dell?
Hat da Jemand Erfahrung.

Stefan Kittel

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Printed on: April 19, 2024 at 13:04 o'clock

Member: Supaman
Supaman May 15, 2008 at 01:23:56 (UTC)
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-- angaben ohne gewähr ---
wenn ihr ein gerät verkauft, fällt die festplatte unter garantie. der austausch muss nicht vor erfolgen, wenn was kaputt geht geht muss der kunde das gerät vorbeibringen. macht ihr vor-ort-austausch, ist das kulanz von eurer seite.

bezüglich datensicherung & image:
datensicherung liegt in der verantwortung des des kunden. d.h. wenn ihr das gerät betriebsfertig aufstellt und er nicht für tagesaktuelle datensicherungen bzw systemimages sorgt ist das sein problem.

umgekehrt gedacht:
wenn der kunde an dem server rumfummelt (software/hardware) und das ding läuft nicht mehr, ist das sein problem. wenn er keine vorkehrungen gegen datenverlust trifft bzw am raid spart, sind die folgekosten sein problem. wenn windows updates nicht mehr funktionieren aufgrund falscher einstellungen, ist das sein problem.

rein rechtlich gesehen ist der vertragsgegenstand ist eine hardwarelieferung (server) inklusive betriebsysteminstallation/konfiguration zum zeitpunkt der auslieferung und garantie / gewährleistung lt. der gesetzlichen bestimmungen. für software sachen könnt ihr nicht haftbar gemacht werden, wenn es nicht in eurem verantwortungsbereich liegt.
Member: wiesi200
wiesi200 May 15, 2008 at 05:25:25 (UTC)
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Wenn ihr im dann sogar noch RAID angeboten habt und er dass nicht wollte,
kann er ja nicht einmal versuchen zwecks schlechter Beratung Stress zu machen.
Member: StefanKittel
StefanKittel May 15, 2008 at 06:39:36 (UTC)
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bezüglich datensicherung & image:
datensicherung liegt in der verantwortung
des des kunden. d.h. wenn ihr das gerät
betriebsfertig aufstellt und er nicht
für tagesaktuelle datensicherungen bzw
systemimages sorgt ist das sein problem.

umgekehrt gedacht:
wenn der kunde an dem server rumfummelt
(software/hardware) und das ding läuft
nicht mehr, ist das sein problem. wenn er
keine vorkehrungen gegen datenverlust trifft
bzw am raid spart, sind die folgekosten sein
problem. wenn windows updates nicht mehr
funktionieren aufgrund falscher
einstellungen, ist das sein problem.


Gehen wir mal davon aus, dass der Kunde daran nichts gemacht hat und einfach so irgendwas nicht geht.

Aber selbst wenn es aktuelle Images gibt. Sind wir überhaupt verpflichtet die einzuspielen? oder kann ich dem Kunden einfach ne neue leere Festplatte gegen die defekte tauschen?

Stefan
Member: LordGurke
LordGurke May 15, 2008 at 06:59:10 (UTC)
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Zu den Updates (da stand gestern was in der Presse, aber auf Papier, habe also gerade keinen Link):

Wenn ein Problem durch ein Update entsteht, dann kann sich der Kunde an den Lieferanten des Updates (in dem Fall Microsoft) wenden, wenn ihr da nicht gerade speziell angepasste Updatepakete o.Ä. selbst zusammengestellt habt - dann wärt ihr dafür zuständig.
Aber generell sollte der Kunde erstmal versuchen, das Update rückgängig zu machen, entweder durch Aufspielen eines Systemimages oder ganz profan durch die Systemwiederherstellung bzw. Deinstallation des letzten Updates, unter Windows hat man da ja diverse Möglichkeiten.

Btw: Habt ihr in euren AGB eine Klausel, nach denen der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich ist bzw. ihr nicht für Datenverluste haftet?


Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt die persönliche Meinung des Autors ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit wieder - bin kein Rechtsverdreher!
Member: Netzheimer
Netzheimer May 15, 2008 at 06:59:16 (UTC)
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Passt bitte auf Kollegen, dass es hier keine "unerlaubte Rechtsberatung" gibt. Es gibt Anwälte, die Suchen förmlich nach solchen Gelegenheiten, um abzumahnen.

Kennzeichnet euere Antworten bitte entsprechend!
Member: spacyfreak
spacyfreak May 15, 2008 at 07:20:30 (UTC)
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Tja, die lieben Kunden...

Das ne Festplatte kaputt gehen kann ist das normalste von der Welt.
Darum ist es auch das normalste von der Welt dass man Images vom laufenden System macht, und die dynamischen täglich anfallenden Daten gesondert sichert, sowie die Backups regelmässig testet, ob die Widerherstellung auch funktioniert.

Ja, das kostet Geld, ja, das kostet Aufwand. Doch auch ein Auto muss regelmässig in die Werkstatt, da man ansonsten nicht garantieren kann dass es stets das tut was man erwartet.

Zu dem speziellen Fall:

Da der kunde die Wichtigkeit einer redundanten Platten-Logik nicht erkannt hat, und entgegen euerm Vorschlag kein Raid wollte, ist er erstmal selber schuld.
Dass ihr die Platte in der Garantiezeit ersetzt ist ne klare Sache.
Die Widerherstellung des Images und alle weiteren Arbeiten wären meines Erachtens jedoch eine extra Dienstleistung, sofern nicht vertraglich was anderes mit dem Kunden vereinbart wurde - ihr arbeitet schlisslich auch für Geld und nicht für ein Schulterklopfen.
Lediglich aus Kulanzgründen könntet ihr dem Kunden entgegenkommen falls ihr das möchtet und der Aufwand "im Rahmen" bleibt.

Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt die persönliche Meinung des Autors ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit wieder.
Mitglied: 17243
17243 May 16, 2008 at 07:10:04 (UTC)
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Hi Stefan

Für den Hardware-Ausfall gilt erstmal die Garantiebestimmung des Herstellers, sofern nichts anderes mit deinem Arbeitgeber (EDV-Systemhaus) vereinbart wurde.
Die Hersteller-Garantie ist nur für die Hardware gültig. Für darauf gespeicherte Daten ist der Hersteller nicht haftbar.

Für die restlichen Punkte klaube dir mal den Vertrag (SLA) aus dem Kundendossier, welcher zwischen dem Kunden und deiner Arbeitgeber-Firma abgeschlossen wurde. Dort müssen diese Dienstleistungen beschrieben sein. Wie das Gesetz in DE ist, weiss ich persönlich als CH nicht.

Wie ist das wenn Windows spinnt? z.B. Windows Updates geht nicht mehr.
Fällt das unter Gewährleistung?
Diese Problematik müsste durch Microsoft unterstützt werden, wie es maxi89 geschrieben hat. Diese Dienstleistung ist von MS kostenpflichtig, ausser ihr bzw. der Kunde hat einen entsprechenden Support-Vertrag mit MS.
Auch hier: Ihr habt dem Kunden diese Funktion verkauft. Im Vertrag muss die Dienstleistung geregelt sein.

Wie ist das bei anderen großen Anbietern wie IBM, HP oder Dell?
Wie ich es oben geschrieben habe. Die HW-Komponente wird durch den Hersteller ersetzt. That's it!
Bei Dell hatte ich vor zwei Wochen den Fall, dass eine SW-Einstellung im Zusammenhang mit der Grafikkarte nicht funktioniert wie es müsste. Dell hat mich dann an eine kostenpflichtige Software-Hotline verwiesen, da dies nicht ein Hardware-Problem ist. Hardware-Support ist bei einem regulären Businessgerät 3 Jahre (Standard-Garantie, kann verkürzt oder verlängert werden) gratis.

gretz drop

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Member: Whiteshark
Whiteshark May 27, 2008 at 09:41:58 (UTC)
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Ich kann nur soviel sagen:
Wir haben manchmal ähnliche Probleme, aber mit anderer Hardware. Ist es ein guter Kunde von uns (sprich er kauft Hardware, Verbrauchsmaterial und nimmt andere Dienste in Anspruch,...) dann machen wir das immer unter dem Vorbehalt der Kulanz. Sind es aber Kunden, die zum erstenmal kommen und immer alles billig haben wollen und man verdient am Verkauf schon nicht viel, dann würde ich die Platte einbauen und den Rest würde ich mir mit dem normalen Aufwand (z.B. Stundenlohn, Fahrtkostenpauschale, usw.) bezahlen lassen.
Es ist ein schwieriger Pfad, den ihr da geht. Auf der einen Seite wollt ihr den Kunden halten, auf der anderen Seite, wollt ihr auch keine Verluste mit ihm einfahren. Wie wäre es, wenn ihr es dem Kunden eindeutig erklärt. Er hat damals nicht auf euren Tipp gehört und nun hat er das Problem und sollte ggf. dafür grade stehen! Vielleicht sieht der Kunde es ein.

PS: bietet dem Kunden doch nachträglich ein Raid an, vielleicht hat er jetzt das Geld und sieht die Notwendigkeit eines Raids ein.

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