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SBS 2011 Softwareverteilung nur als Zugewiesen möglich!?

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problemchen mit einem SBS 2011 der frisch aufgesetzt ist und zwar wollte ich ganz gerne die eine oder andere Anwendung über die GPO's verteilen.
Also habe ich mir fix ne OU pro Software und darin eine Benutzergruppe eingerichtet und dieser Benutzergruppe dann wiederum eine GPO zugeteilt. Soweit so gut.

Wenn ich nun aber in der GPO ein MSI Paket hinzufüge(n will), so wird mir nach Auswahl des Pakets anschließend wie erwartet die Frage der Bereitstellungsart gestellt. Dort kann ich aber nur Erweitert oder Zugewiesen auswählen:
f3f3ad93d3b738e0b8a41db550dbca7b
Der Punkt Veröffentlicht ist diabled und kann nicht ausgewählt werden und auch Erweitert bringt da keine "Lösung", da dieser Punkt hier ebenfalls deaktiviert ist.

Nun meine Frage:
ist das normal??? Eigtl. ja eher nicht, also woran liegt das? Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

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Member: maretz
maretz Jun 25, 2012 at 21:10:41 (UTC)
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wenn ich mich recht errinnere (ist länger her das ich das gemacht habe) veröffentlichst du die software für die computerrichtlinie und bei den benutzern machst du dann nochmal die zuweisung (damit benutzer UND computer die Software haben)
Member: Airler
Airler Jun 25, 2012 at 21:18:24 (UTC)
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Autsch! Verdammt da hät ich eigentlich selber drauf kommen müssen! Vielen Dank, das war des Rätsels Lösung. =)
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Jun 26, 2012 at 12:53:57 (UTC)
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Moin.

eine Benutzergruppe eingerichtet und dieser Benutzergruppe dann wiederum eine GPO zugeteilt
Man kann keiner Gruppe eine GPO zuteilen. Wenn Du (was Du mit Sicherheit gemacht hast) die GPO an eine OU gebunden hast, wird sie NICHT auf die darin enthaltene Gruppe wirken. Sie wird lediglich auf die Computer- bzw. Nutzerobjekte wirken, die in dieser OU sind. An Gruppen bindet man über die Sicherheitsfilterung.

Nun zu Deinem "Problem": Die Unterscheidung zwischen zuweisen und veröffentlichen gibt es nur bei dem Deployment an User, also im Bereich Userkonfig. Wenn Du mal nachliest, was die beiden Optionen bedeuten, wird auch klar, warum: eine Veröffentlichung an Computer ist sinnlos.

Zu Maretz' Antwort: Nein, man muss es nicht an beiden Stellen machen.
Will man die Installation erzwingen, macht man es im Computerbereich.
Will man die Installation anbieten, veröffentlicht man im Userbereich.
Will man es nur auf bestimmten PCs erzwingen, macht man eine Gruppe mit Computerobjekten auf, weist die GPO (Computerkonfig. benutzen) auf oberster (oder ausreichend weit oben) Ebene zu und nutzt die Sicherheitsfilterung.