ulmi
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SystemBuilder (OEM) vs. Volumen Lizenzen - Hardwarebindung

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit war ich der festen Überzeugung, dass OEM (SB) Lizenzen mit der Hardware Leben und Sterben.

Beispiele:
- Ich kaufe ein Notebook mit einem Vista OEM Lizenz aufkleber. Ist die Hardware Kaputt kann ich den Key nicht auf einem anderen Notebook benutzen.

- Ich kaufe eine Office 2007 Produkt Key Card Lizenz, weise diese einem Notebook zu und installiere es dort. Geht die Hardware kaputt kann ich die Office Lizenz nicht auf einer anderen Hardware installieren.

- Ich kaufe einen Server und bestelle mir dazu eine Windows 2008 Server OEM Lizenz. Geht dieser Server kaputt darf ich die OEM Lizenz nicht auf einer anderen Hardware installieren.

Anders sieht es bei Volumen Lizenzen aus. Diese sind nach meinem Verständniss Hardwareungebungen.

- Ich kaufe einen Server und Windows 2012 DataCenter als Volumen Lizenz. Geht diese Hardware Kaputt kann ich die Lizenz auf einer anderen Hardware installieren.

- Ich kaufe einen Server und Windows 2012 DataCenter als Volumen Lizenz mit 2 Jahre Software Assurance. Geht diese Hardware Kaputt kann ich die Lizenz auf einer anderen Hardware installieren und ich kann während aktiver Software Assurance immer auf die neueste Version upgraden.


Jetzt sieht man in Ebay immer wieder das OEM Lizenz Aufkleber verkauft werden mit dem Hinweis, das MS die Lizenzregelung geändert hat und scheinbar stimmt das auch... zumindest für Vista und Windows 7 aber was ist nun mit den Server Lizenzen ? Ist die Hardwarebindung für OEM Lizenzen im Serverbereich auch aufgehoben ?
Wenn ja wäre ein wichtiger Vorteil der Volumenlizenz nicht mehr von Bedeutung ...

Gruß
uLmi

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Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 16, 2012 updated at 10:36:37 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit war ich der festen Überzeugung, dass OEM (SB) Lizenzen mit der Hardware Leben und Sterben.

Beispiele:
- Ich kaufe ein Notebook mit einem Vista OEM Lizenz aufkleber. Ist die Hardware Kaputt kann ich den Key nicht auf einem anderen
Notebook benutzen.

Falsch.


- Ich kaufe eine Office 2007 Produkt Key Card Lizenz, weise diese einem Notebook zu und installiere es dort. Geht die Hardware
kaputt kann ich die Office Lizenz nicht auf einer anderen Hardware installieren.

Falsch


- Ich kaufe einen Server und bestelle mir dazu eine Windows 2008 Server OEM Lizenz. Geht dieser Server kaputt darf ich die OEM
Lizenz nicht auf einer anderen Hardware installieren.

Falsch


Anders sieht es bei Volumen Lizenzen aus. Diese sind nach meinem Verständniss Hardwareungebungen.

- Ich kaufe einen Server und Windows 2012 DataCenter als Volumen Lizenz. Geht diese Hardware Kaputt kann ich die Lizenz auf einer
anderen Hardware installieren.

Richtig


- Ich kaufe einen Server und Windows 2012 DataCenter als Volumen Lizenz mit 2 Jahre Software Assurance. Geht diese Hardware Kaputt
kann ich die Lizenz auf einer anderen Hardware installieren und ich kann während aktiver Software Assurance immer auf die
neueste Version upgraden.


Richtig


Jetzt sieht man in Ebay immer wieder das OEM Lizenz Aufkleber verkauft werden mit dem Hinweis, das MS die Lizenzregelung
geändert hat und scheinbar stimmt das auch... zumindest für Vista und Windows 7 aber was ist nun mit den Server Lizenzen
? Ist die Hardwarebindung für OEM Lizenzen im Serverbereich auch aufgehoben ?
Wenn ja wäre ein wichtiger Vorteil der Volumenlizenz nicht mehr von Bedeutung ...

Das eine hat mit der anderen gar nichts zu tun. Das sind nur unterschiedliche Vertriebswege. Bei Volumenlizenzen ist der Vorteil der Preisnachlass und die einfachere Lizenzverwaltung. Und MS kann nach inverkehrbringen der Lizenz keine einfluß mehr auf die weitere verbreitugn nehmen.

lks
Member: goscho
goscho Oct 16, 2012 at 11:19:58 (UTC)
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Mahlzeit
Zitat von @Lochkartenstanzer:
> Jetzt sieht man in Ebay immer wieder das OEM Lizenz Aufkleber verkauft werden mit dem Hinweis, das MS die Lizenzregelung
> geändert hat und scheinbar stimmt das auch... zumindest für Vista und Windows 7 aber was ist nun mit den Server
Lizenzen
> ? Ist die Hardwarebindung für OEM Lizenzen im Serverbereich auch aufgehoben ?
> Wenn ja wäre ein wichtiger Vorteil der Volumenlizenz nicht mehr von Bedeutung ...

Das eine hat mit der anderen gar nichts zu tun. Das sind nur unterschiedliche Vertriebswege. Bei Volumenlizenzen ist der Vorteil
der Preisnachlass und die einfachere Lizenzverwaltung. Und MS kann nach inverkehrbringen der Lizenz keine einfluß mehr auf
die weitere verbreitugn nehmen.
Und genau das letztgenannte wurde MS durch den BGH aufgezwungen.
BTW: Dieses sogenannte "OEM-Urteil" stammt aus dem Jahr 2000 und gilt nicht nur für Windows 98.
Member: uLmi
uLmi Oct 16, 2012 updated at 12:14:25 (UTC)
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ich habe hier noch mal in meinen Unterlagen gekramt und sehe, dass ihr recht habt. Also kann ich tatsächlich eine SB/OEM oder Boxed Lizenz auf eine Andere Hardware übertragen... Außer bei der PKC (Product Key Card) das geht es scheinbar nicht.
Demnach müsstest du deine letztes "Falsch" in "Richtig" ändern.


Volumenlizenzen Open License:
- Reimagingrecht: Erstellung eines einheitlichen Images für alle lizenzierten PCs im Unternehmen
- Downgraderecht (sie dürfen auch frühere Produktversionen installieren)
- Installation mit nur einen VLK (Volumenlizenzkey, per MAK oder KMS)
- Installation in der gewünschten Sprache
- Zusätzliche Nutzung über Netzwerkdienste (Terminalserver)
- Zentrale Verwaltung der Lizenzen über ein Online-Lizenzportal
- Zweitkopie-Recht, der Hauptnutzer darf zusätzlich eine Kopie auf einem tragbarem Gerät installieren
- Auf einen anderen Computer übertragbar

Boxeprodukt:
- kein Reimagingrecht
- kein Downgraderecht
- jede „Box“ hat einen eigenen Key - Einzelplatzaktivierung ist notwendig
- Datenträger zur Installation wird mitgeliefert
- Installation nur in der jeweiligen Sprache möglich – keine Crosslanguagerechte
- Keine Nutzung über Netzwerkdienste (keine Terminalservernutzung)
- Aufbewahrung der Umverpackung etc. als Lizenznachweis
- Zweitkopie-Recht, der Hauptnutzer darf zusätzlich eine Kopie auf einem tragbarem Gerät installieren
- Auf einen anderen Computer übertragbar

PKC (Product Key Card):
- kein Reimagingrecht
- kein Downgraderecht
- Einzelplatzaktivierung, enthält nur einen Key, keinen Datenträger
- Installation nur in der jeweiligen Sprache möglich – keine Crosslanguagerechte
- Keine Nutzung über Netzwerkdienste (keine Terminalservernutzung)
- Aufbewahrung der Umverpackung etc. als Lizenznachweis
- Kein Zweitkopie-Recht
- Nicht auf einen anderen Computer übertragbar
Member: uLmi
uLmi Oct 16, 2012 updated at 12:43:23 (UTC)
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hier das habe ich auch noch gefunden:

Vertriebskanäle
Einzelhandelsprodukte werden frei auf dem Markt vertrieben. Die so genannten OEM-Versionen sind Software-Produkte, die vorinstalliert auf Marken-PCs, zum Beispiel von Acer, Actebis, Dell, Compaq, Fujitsu Siemens, Gateway, Hewlett-Packard, IBM, Maxdata, Medion, Peacock, Toshiba etc., ausgeliefert werden. Ein System-Builder (SB) ist ein Fachhändler, der einen vorkonfigurierten PC mit vorinstallierter Software an seine Kunden vertreiben kann. System-Builder (SB)-Produktversionen sind spezielle Software-Produkte, die über autorisierte Distributionspartner und den seriösen Fachhandel vertrieben werden. Diese eignen sich besonders zur Vorinstallation. OEM für System-Builder-Produkte werden ähnlich wie OEM-Produkte von System-Buildern auf PCs vorinstalliert und zusammen mit diesen vertrieben.

Serverprodukte
Im Vertriebskanal FPP (Pakete im Einzelhandel) sind die Serverprodukte ausschließlich als Vollversion erhältlich. Software Assurance kann über die Lizenzprogramme bis 90 Tage nach dem Kauf des Paketes dazu abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet der Small Business Server (SBS), der auch als Upgrade erhältlich ist. OEM- und System-Builder-Lizenzen von Serverprodukten sind Vollversionen. Software Assurance kann über die Lizenzprogramme bis 90 Tage nach dem Kauf der OEM- oder System-Builder-Lizenz dazu abgeschlossen werden.


ist zwar alles schön und gut aber woher weiß ich jetzt, dass ich meine Systembuilder/OEM Lizenz (sei es jetzt Vista oder 2008 Server) auf andere Hardware übertragen kann ?
Ich bin mir sicher ich hab irgendwo gelesen, dass die OEM/SB Lizenzen mit der HW leben und sterben. ich guck mal ob ich das finde..


EDIT:

ich habs aber es ist steht im Kontext zu virtuellen Maschinen und dessen Lizensierung. Zudem schreibt dieser Blogger bevor er loslegt: "I'm not a licensing Expert" dann schreibt er: - First important thing to note is, if I've bought this Windows Server 2008 OS on a piece of Hardware, through an OEM channel, that license lives and dies with the Hardware so there's no moving this license to another physical host.



 
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 16, 2012 updated at 12:17:59 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
PKC (Product Key Card):
- Nicht auf einen anderen Computer übertragbar

Abgesehen davon, daß MS, egal was sie in Ihre Broschüren und EULAs schreiben, trotzdem an das geltende Recht in DE halten muß, wird das sicher noch Gegenstand mancher Gerichtsverhandlung werden. IMHO ist das in DE nicht haltbar, aber IANAL. Jedenfalls kräht bisher kein Hahn danach, wenn man ein Office mit PKC auf einem Nachfolgecomputer installiert und aktiviert (Nein, ich verwende OO oder LO, auch wenn ich Lizenzen von O97, O2K und O2K3 besitze). Ich vermute mal, daß auch MS sich da solange bedeckt halten wird, bis jemand die Dinger im großen Stil "wiederverwertet".

lks
Member: goscho
goscho Oct 16, 2012 at 12:19:12 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
ich habe hier noch mal in meinen Unterlagen gekramt und sehe, dass ihr recht habt. Also kann ich tatsächlich eine SB/OEM oder
Boxed Lizenz auf eine Andere Hardware übertragen... Außer bei der PKC (Product Key Card) das geht es scheinbar nicht.
Warum sollte die Lizenz aus einer PKC nicht auf einen anderen PC übertragbar sein?
Weil MS das nicht möchte?

Glaubst du ernsthaft, MS erlaubte freiwillig den Weiterverkauf von OEM-Versionen?


Thema Downgrade:

Alle Business-Versionen der Windosen seit Vista hatten ein Downgraderecht integriert, bei Windows 7 sogar auf XP (also die Vorletzte Version).
Bei Servern war dies identisch, also W2K8 durfte auf W2K3 heruntergestuft werden.

Man bekam nur von MS keinen Lizenzkey für die Installation des Downgrade-OS, sondern musste dies selbst schon besitzen.
Eine (telefonische) Aktivierung mit Angabe, dass es sich um ein Downgrade handelt, klappt problemfrei.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 16, 2012 at 12:23:37 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
ist zwar alles schön und gut aber woher weiß ich jetzt, dass ich meine Systembuilder/OEM Lizenz (sei es jetzt Vista
oder 2008 Server) auf andere Hardware übertragen kann ?

Was macht es aus, ob ein System immer noch dasselbe System ist?

  • Anderes Motherboard?
  • Anderer Prozessor?
  • Anderer Speicher?
  • Anderes Gehäuse?
  • Anderes Netzteil?
  • Andere Festplatte?

Wenn man eines davon austauscht, werden die meisten sagen, es ist immer noch das gleiche System. Und das köntne man nach und nach mit jeder Komponente machen. Da stellt sich doch die frage, ab welchem Zeitpunkt das nicht mehr das gleiche System ist.


Ich bin mir sicher ich hab irgendwo gelesen, dass die OEM/SB Lizenzen mit der HW leben und sterben.

MS sieht das zwar so, aber ich bin mir recht sicher, daß die Gerichte das eben nicht so sehen. Aber, wie schon gesagt, IANAL.
Member: goscho
goscho Oct 16, 2012 at 12:24:09 (UTC)
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Zitat von @Lochkartenstanzer:
Abgesehen davon, daß MS, egal was sie in Ihre Broschüren und EULAs schreiben, trotzdem an das geltende Recht in DE
halten muß, wird das sicher noch Gegenstand mancher Gerichtsverhandlung werden.
Ich will diesen Gerichtsverhandlungen ja nicht unbedingt vorgreifen, aber es wird wohl so ausgehen, wie beim OEM-Urteil.
Sie haben die Software (PKC-Lizenz) in Umlauf gebracht und keinen Einfluss auf die weitere Verbreitung. Dabei ist es egal, ob ich diese weiterverkaufe oder auf einem anderen PC nutzen möchte/muss.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 16, 2012 at 12:26:47 (UTC)
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Zitat von @goscho:
> Zitat von @Lochkartenstanzer:
> Abgesehen davon, daß MS, egal was sie in Ihre Broschüren und EULAs schreiben, trotzdem an das geltende Recht in
DE
> halten muß, wird das sicher noch Gegenstand mancher Gerichtsverhandlung werden.
Ich will diesen Gerichtsverhandlungen ja nicht unbedingt vorgreifen, aber es wird wohl so ausgehen, wie beim OEM-Urteil.
Sie haben die Software (PKC-Lizenz) in Umlauf gebracht und keinen Einfluss auf die weitere Verbreitung. Dabei ist es egal, ob ich
diese weiterverkaufe oder auf einem anderen PC nutzen möchte/muss.

Sehe ich genauso.

Aber wie ich schon schrieb: Wenn es besonders viel wird, wird MS vermutlich den Gebrauchthöndlern wieder Angst machen, bis sich einer fndet, der das durchficht.

lks
Member: goscho
goscho Oct 16, 2012 updated at 12:36:04 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
hier das habe ich auch noch gefunden:
Ich bin mir sicher ich hab irgendwo gelesen, dass die OEM/SB Lizenzen mit der HW leben und sterben. ich guck mal ob ich das
finde..
Das widerspricht aber dem OEM-Urteil aus dem Jahr 2000!


@lks
Was macht es aus, ob ein System immer noch dasselbe System ist?

  • Anderes Motherboard?
  • Anderer Prozessor?
  • Anderer Speicher?
  • Anderes Gehäuse?
  • Anderes Netzteil?
  • Andere Festplatte?
für mich reicht schon eine andersfarbige Betriebs-LED. face-big-smile

Edit: In diesem Thread habe ich manchmal das Gefühl, im MCSEboard zu sein, nur dass hier auch Aussagen geduldet werden, wenn sie nicht die MS-Meinung sind. face-smile
Member: uLmi
uLmi Oct 16, 2012 updated at 12:52:56 (UTC)
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Leute, so kommen wir nicht weiter...

was ihr für richtig haltet und wie es eigentlich sein sollte hat nichts damit zu tun, was MS vorschreibt.

Die Entwickeln die Software und machen ihre Regeln, wenn wir diese nutzen wollen müssen wir uns an diese Reglungen halten.
Egal ob der Hahn danach kräht oder nicht und egal es irgendwelche schlupflöcher gibt. Als seriöses Unternehmen will ich mich an die Vorschriften halten.

Einzig brauchbares Gegenargument hier scheint das OEM-Urteil von 2000 zu sein, was hier auch nicht näher erläutert wird und nach 12 Jahren wahrscheinlich nicht mehr die aktuellen bedingungen berücksichtigen kann.

So lange hier keiner den schriftlichen Beweis bringen kann was Microsoft vorschreibt oder was das Gesetzt vorschreibt ist das Thema für mich ungeklärt.

Gruß
uLmi
Member: goscho
goscho Oct 16, 2012 updated at 13:02:46 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
Leute, so kommen wir nicht weiter...

was ihr für richtig haltet und wie es eigentlich sein sollte hat nichts damit zu tun, was MS vorschreibt.
Falsch

Die Entwickeln die Software und machen ihr Regeln, wenn wir diese nutzen wollen müssen wir uns an diese Reglungen halten.
Falsch
Egal ob der Hahn danach kräht oder nicht und egal es irgendwelche schlupflöcher gibt. Als seriöses Unternehmen will
ich mich an die Vorschriften halten.
Welche Vorschriften sind denn für dich bindend?
MS-Regelungen oder geltendes Recht?
Wenn MS-Vorschriften gegen geltendes Recht verstoßen, dann sind diese unwirksam.

Wenn dir MS in einer EULA auf einer Windows-DVD schreibt, dass du diese nicht weiterverkaufen darfst, du diese EULA aber erst nach dem Kauf einsehen kannst, ist diese EULA unwirksam.
So ist deutsches Recht nach BGB.

Das sieht natürlich anders aus, wenn du einen Vertrag mit MS abschließt, bspw. bei Open Lizenzierung. Dort sehen beide Vertragspartner vorher alle Bestandteile des Vertrages und stimmen diesen auch zu.

Einzig brauchbares Gegenargument hier scheint das OEM-Urteil von 2000 zu sein, was hier auch nicht näher erläutert wird
und nach 12 Jahren wahrscheinlich nicht mehr die aktuellen bedingungen berücksichtigen kann.
Falsch

So lange hier keine den schriftlichen beweis bringen kann was Microsoft vorschreibt oder was das Gesetzt vorschreibt ist das Thema
für mich ungeklärt.
Ich habe dir ein Urteil vom BGH vorgelegt, das auf fast alle von uns angesprochenen Punkte anwendbar ist.
Und natürlich gilt dies Urteil noch, es wird AFAIR sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch für andere, zukünftige Produkte andwendbar ist.

Edit: Beitrag geändert.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Oct 16, 2012 at 13:13:58 (UTC)
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Zitat von @uLmi:
was ihr für richtig haltet und wie es eigentlich sein sollte hat nichts damit zu tun, was MS vorschreibt.

MS kann alles mögliche versuchen Vorzuschreiben, z.B. daß man jeden Tag in die Kirche/Moschee/Synagoge/Nudeltopf/etc. gehen muß. Deswegen muß man sich hierzulande trotzdem nicht dran halten, weil das eingien gesetzen widerspricht.

In eingie dingen ist das rechtliche geklärt, z.B. durch das EuGH, in anderen harrt das ggf. noch der Klärung, wobei es sehr üebrraschend wäre, wenn die gerichte anders entscheiden würden.

lks