kimiko
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Urlaub eines Systemadmins - Samstag, Sonntag mitbeantragen?

Hallo miteinander,

es geht hier um die Arbeitsrecht-Frage, ob ich darauf bestehen soll, die Wochenenden am Anfang und Ende eines Urlaubs mit zu beantragen?
Ich bin der Meinung, wenn ich es nicht mache, könnte ich an den Wochenenden zu Arbeit herangezogen werden. Und da fällt mir einiges ein, was zu so einer Situation führen könnte, zumal ich hier mehr oder weniger der einzige bin (was ja nicht meine Schuld ist!).

Gibt es versichungsrechtliche bzw. haftungsrechtliche Aspekte, wenn man dann z.B. am Handy sagt "Ich habe Urlaub! Und Tschüss!"?

Konkret:
Ich habe meinen Urlaubsantrag mit Wochenenden eingereicht, also von Samstag bis darauffolgenden Sontag, und bewilligt wurde er mir von Montag bis Freitag.
Ich habe ein 40-Stunden-5-Tage-Woche ( wenn alles läuft!).
Klar wurde mir gesagt, das ist doch egal, Wochenende ist doch eh frei, blablabla. Aber ich bin mir sicher, dass es das nicht ist. Spätestens dann wenn man wegen Servertotalausfall meinen Urlaub absagen muss und es darum geht wer meinen Flug bezahlt.

Und jetzt die Fragen:
Habe ich ein Recht darauf, dass die Wochenenden mit zum Urlaub gehören?
Und wenn ich die Wochenenden mit beantrage, dass es dann auch so genehmigt wird? Oder halt garnicht.

Für ein paar Argumente würde ich mich bedanken.

Beste Gruesse
Michael

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Member: sandroku
sandroku May 20, 2009 at 12:10:44 (UTC)
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wenn du aus österreich bist frag mal bei der Arbeiterkammer nach.
Aber wenn du einen Vertrag mit deiner Firma hast mit einer 5 Tage Woche 40St. und nichts von Wochenendsbereitschaft etc. dann sind sa und so deine freien tage die dir ohne urlaubstage zustehen. --> denk ich mal so bin kein experte auf dem gebiet --> dafür gibts Einrichtungen


lg
Member: GuentherH
GuentherH May 20, 2009 at 12:21:35 (UTC)
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Hallo.

Für ein paar Argumente würde ich mich bedanken.

Argumente werden dir aber im Ernstfall nicht helfen, genauso wie dir hier ein persönlicher Rat hilft.
Du hast eine Rechtsfragen, und damit solltest du wie schon vorher zu einer für Rechtsfragen zuständigen Person/Behörde gehen.

LG Günther
Mitglied: 78632
78632 May 20, 2009 at 12:24:12 (UTC)
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Zitat von @kimiko:
Gibt es versichungsrechtliche bzw. haftungsrechtliche Aspekte, wenn
man dann z.B. am Handy sagt "Ich habe Urlaub! Und
Tschüss!"?

Garantiert nicht, wenn man das Handy im Urlaub einfach auslässt.

Und jetzt die Fragen: Habe ich ein Recht darauf, dass die Wochenenden mit zum Urlaub gehören?

Kläre das mit einem Blick in den Tarif-/Arbeitsvertrag oder durch Konsultation eines Anwalts.
Member: chips1
chips1 May 20, 2009 at 13:07:15 (UTC)
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Noch besser, kläre das mit Deiner Firma. Wenn Du der einzige arme Tropf bist, der hier immer verfügbar sein muss, dann wird es Zeit für Deine Firma, sich daran zu gewöhnen, dass Du mal nicht da bist. Rechtlich brauchen wir darüber nicht reden: 5 Tage - Woche heisst Urlaub von Mo-Fr. Durch Deinen Antrag inklusive Wochenende hast Du selbst einen Stein ins Rollen gebracht. Aus der Lawine kommst Du nur schlecht raus.
Drum lass die rechtliche Seite erst mal weg, vielleicht brauchst Du die auch gar nicht, weil nichts passiert. Sag Bescheid, dass Du dort Dein Handy ausmachst, wegen Roamingkosten und so, Hör ein Mal am Tag (nur um Deine Neugier zu befriedigen) Deine Mailbox ab und (falls möglich) schau ab und zu in Deine E-Mails, auch nur der Neugier wegen. Und dann

SCHÖNEN URLAUB face-smile

Gruss Chips
Member: kimiko
kimiko May 20, 2009 at 13:37:55 (UTC)
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Danke ich werd sicher einen schönen Urlaub haben, ich kann mit der Situation schon umgehen.

Aber die Fragen bleiben. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der auch schon mal in der Situation war.
Vielleicht gibt hier ja noch mal einer zum besten wie das bei Ihm geregelt ist.
Member: Driver401
Driver401 May 20, 2009 at 15:06:56 (UTC)
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Letzte Gewissheit kann Dir nur ein Jurist geben.
Allerdings könntest Du hier (such da mal nach "Urlaubsabbruch") schonmal einen Hinweis finden:
http://www.stefan-nolte.de/anwaltvoss/arbeitsrecht01.html

"Die mit einem Nichtantritt oder einem Abbruch des Urlaubs verbundenen Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. "

Gruß
J.
Member: Jochem
Jochem May 22, 2009 at 11:03:50 (UTC)
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Moin,
Frage: Sägt man sich eigentlich den Ast ab, auf dem man sitzt? Ich glaube nicht, also laß das Geplärre wegen der Wochenenden. Ansonsten überdenke mal Deine Einstellung zur Arbeit und zum Arbeitgeber, von wegen "Ich habe Urlaub! Und Tschüss!". Sicherlich ist es nicht prickelnd, wenn man als Einzelkämpfer dasteht, aber auch da gibt es "Szenarien", die eine Lösung der Probleme ermöglichen, ohne daß der wohlverdiente Urlaub mit dem Damoklesschwert der "Zurückbeorderung" beaufschlagt wird. Was wird denn passieren, wenn Du krank wirst oder anderweitig über einen absehbaren Zeitraum ausfällst? Auch dann muß für "Vertretung" gesorgt werden, also warum nicht schon jetzt, wo die etwaige Ausfallzeit "Urlaub" genannt wird?

Tarifrechtlich gesehen ist der Urlaubstag einem Arbeitstag gleichgesetzt. In den jeweiligen Tarifverträgen (privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art) ist die Arbeitszeit grundsätzlich geregelt. Der Normalfall ist dabei ein 5-Tage-Woche, also Montag bis Freitag. Samstag und Sonntag sind arbeitsfrei, es sei denn der Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung sehen andere Regelungen vor. Grundsätzlich kann man auch auf Regelungen, die im Tarifvertrag festgelegt sind, nicht verzichten. Soweit die Basics.

Wenn man Deinen Aussagen nun folgen würde, bedeutete dies, daß jemand, der einen dreiwöchigen Tauchurlaub auf den Endivien (oder wo auch immer) macht, an jedem Wochenende zwischen Urlaubsbeginn und Urlaubsende am Arbeitsplatz sein müßte, da dieser Zeitraum ja nicht durch die Urlaubstage abgedeckt wäre. Ein ganz klein wenig "neben der Kapp", oder?
Die Personalabteilung Deiner Firma kann auch nicht Deinen Wünschen folgen und die Tage am WE mit in den Urlaub einbeziehen, da diese Tage durch den Tarifvertrag nicht eingeschlossen sind. Im Zweifelsfall würde die Personalabteilung ein Eigentor kassieren, wenn sie derartige Konstrukte zulassen würde, da jedes Arbeitsgericht diese Vorgehensweise entsprechend zu "würdigen" wüßte.

Zusammengefaßt also:
1) einen rechtlichen Anspruch auf die Einbeziehung der WE in den Urlaubszeitraum hast Du nicht.
(Aber vielleicht kannst Du mit Deinem AG eine privatrechtliche Vereinbarung treffen, daß Du für die WE Urlaubstage anrechnen läßt face-wink )
2) Sollte der Urlaub durch die Personalabteilung incl. WE genehmigt werden, hat das eher kosmetischen denn rechtlich bedeutsamen Character.

Genaueres wird Dir aber dazu aber nur ein im Arbeitsrecht bewanderter RA sagen können.

Gruß J face-smile chem