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Windows 10 auf anderem PC aktivieren

Hallo,

Folgendes Problem: vor 2 Wochen Windows 10 komplett neu installiert (nicht über Upgrade). Allerdings dachte ich zu diesem Zeitpunkt nicht, dass es so schwer werden würde.

Jetzt habe ich Windows 7 auf einem anderen pc installiert und dort das Upgrade auf Windows 10 durchgeführt damit der Win7 key als win10 berechtigt registriert ist.

Kann ich nun den key auf dem ersten pc der komplett installiert ist und in Benutzung ist, jedoch noch nicht aktiviert ist, installieren? Jedes Mal wenn ich den key eingebe dann sagt er dass Windows nicht aktiviert werden könne.

Was tun? Ich möchte ungern den pc nochmal neuinstallieren...

Grüße

Axxl1994

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Printed on: April 19, 2024 at 09:04 o'clock

Mitglied: 114757
114757 Aug 22, 2015 updated at 07:51:43 (UTC)
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Moin,
das geht nicht wenn es eine WIN7 OEM Lizenz oder ein vorinstallierten Windows 7 eines Herstellers ist, denn das kostenlose Windows 10 Upgrade ist an die Hardware gekoppelt, auf der es aktiviert wurde.

Ist es eine WIN7 Retail oder Systembuilder Lizenz, ist das möglich, es kann aber in manchen Fällen sein das du zur Aktivierung dann eventuell den Support anrufen musst.
http://stadt-bremerhaven.de/nachgefragt-windows10-clean-install/

Und immer daran denken, mit einer Lizenz darfst du auch nur "ein Device gleichzeitig" aktiviert haben ...

Wurde hier aber bis zum Abwinken schon in der Kategorie Windows 10 durchgenommen

Update von Win 7 (Volume Licence Key) bzw. SystemBuilder 8.1 auf Win 10


Gruß jodel32
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 22, 2015 at 10:04:06 (UTC)
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Moin,

  • Den andren PC wider komplett deinstallieren, damit Du keien Lizenz doppelt hast.
  • Den gewünschten TPc mit Windows 7 beglücken
  • Danach Upgrade durchführen.

lks
Member: StefanKittel
StefanKittel Aug 22, 2015 at 12:36:48 (UTC)
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Das würde ja bedeuten, dass man mit einem gültigen Windows 7 unendlich Windows 10 Lizenzen erwerben kann.
Die Windows 7 Lizenz ist/war immer nur auf einem Computer installiert.
Die Windows 10 Lizenzen sind an die Hardware und nicht an die Windows 7 Lizenz gebunden.
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 22, 2015 at 15:42:48 (UTC)
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Zitat von @StefanKittel:

Das würde ja bedeuten, dass man mit einem gültigen Windows 7 unendlich Windows 10 Lizenzen erwerben kann.

technisch ja, rechtlich aber nicht.

Die Windows 7 Lizenz ist/war immer nur auf einem Computer installiert.

Und die Windows 10-Lizenz wird das auch sein.

Die Windows 10 Lizenzen sind an die Hardware und nicht an die Windows 7 Lizenz gebunden.

Die Upgrades sind an die Hardware und die Win7-Lizenz gebunden.

Ich interpretier die Lizentbedinungen momentan so, daß man innerhalb eines Jahres Seine windows7-Lizenz auf windows 10 upgraden kann. Auf welcher Kiste man das macht ist im Prinzip egal, aber man ist dann prinzipiell darauf festgelegt und darf dann anschließend die Win7-Lizenz nicht nutzen, solange die Win10 aktiv ist. Man kann aber die win10 wieder über den Jordan kicken udn dann darf man die win7 wieder nutzen., sogar auf einem anderen Rechner. Dann kann man wieder einen Upgrade innerhalb des Kulanzzeitraumes machen,, ist dann aber wieder auf die Kiste festgetackert udn darf win7 nicht anderweitig nutzen. Das Spielchen könnte man innerhalb des Upgradejahres vermutlich öfter machen, bis MS die Win7-Lizenz auffällt, die sehr oft aktiviert wird. Wichtig dabei ist, daß man immer nur eine Lizenz aktiv hat.

Wie schon öfter in diesem Forum gesagt, bin ich kein Anwalt und daher sind meine Aussagen nicht verbindlich, aber das ist meine Interpretation der aktuellen Lizenzbedingungen. (Selbst wenn ich ein Anwalt wäre, wären die Aussagen nciht verbindlich, denn wo zwei Juristen zusammentreffen gibt es mindestens drei Meinungen. face-smile).

lks
Member: pelzfrucht
pelzfrucht Aug 23, 2015 updated at 01:16:19 (UTC)
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Hallo,

Microsoft hat schonmal versucht bestimmte Versionen (OEM) an die Hardware zu binden. Hat nicht geklapppt, denn der Bundesgerichtshof hat es soweit ich weiß untersagt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-muss-im-OEM-Streit-Nie ...

Ich bin der Meinung die Hardwarebindung ist nicht rechtens, denn durch sie ist der gesonderte Vertrieb von Hardware und Software nicht möglich. Und genau das wird durch das Urteil gefodert.

Aufgrund verschiedener Situationen lässt es sich zwar nicht 1 : 1 auf das Bgh Urteil von damals übertragen. Aber mit etwas Verständnis was gemeint ist, schon.

Ist zwar 15 Jahre her, aber das heißt ja nichts.

Noch etwas von Wikipedia:

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012

Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine
durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so
der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[3] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine
Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.[4][5]

Zugleich verfügte der EuGH ein Aufspaltungsverbot für Oracle-Lizenzen.[6] Grund: Oracle Concurrent-Lizenzen werden mit einer Kopie auf einem Server abgelegt, und der Software-Kunde
erwirbt dafür eine bestimmte Zahl von Zugriffsrechten. Da es sich dabei um eine einzige Lizenz handelt, kann diese nicht aufgeteilt (d.h. "aufgespalten") werden. Dem trug der EuGH Rechnung. > Das Urteil bezieht sich aber nicht auf sog. "Volumenlizenzen". Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Menge an Einzellizenzen, die aus Marketing- und Vertriebsgründen im Paket verkauft
werden. Die Aufspaltung dieser Pakete und deren teilweiser Weiterverkauf ist von dem EuGH-Urteil nicht berührt, da damit keine Aufspaltung einzelner Lizenzen verbunden ist. Entsprechend
haben bereits in Deutschland die Landgerichte München (Aktenzeichen 30 O 8684/07) und Hamburg (315 O 343/06) entschieden.

Wie verkaufe ich denn gebrauchte Software (Egal wie ich sie erworben habe, also auch durch Upgrade einer vorhergehenden Lizenz?) wenn sie eine Hardware Bindung hat?

Grüße
pelzfrucht
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Aug 23, 2015 at 07:36:49 (UTC)
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Zitat von @pelzfrucht:

Wie verkaufe ich denn gebrauchte Software (Egal wie ich sie erworben habe, also auch durch Upgrade einer vorhergehenden Lizenz?)
wenn sie eine Hardware Bindung hat?


Wie man an Office sieht, ist MS hier ja auch schon eingeknickt.. Es wird vermutlich mal wieder ein Urteil geben müssen, aufgrudn dessen die Lizenzbedingungen geändert werden müssen.

Aber bei dem kostenlosen Upgrade von win10 auf sehe ich da keien Möglichkeit, die Hardwarebindung wegzuklagen. Denn ie ursprüngliche Lizenz (Win7 oder Win8) is ja nciht "weg". Wenn Win10 auf der Hardware nciht mehr läuft, gilt automatisch wieder die ursprüngliche Lizenz.

Schwieriger wird es bei neuen Systemen, wo die Lizenz praktic is BIOS eingebrannt ist. technisch ist es ja ohne weiteres möglich, den key auszulesen udn das auf einer andren Kiste zu installieren/aktivieren, aber die Frage ist, wie lange MS das noch duldet.

lks