cyrusz
Goto Top

Windows 8 Gewährleistung

Und zwar habe ich einem Kunden von mir einen selbst zusammengebauten PC mit Windows 8 Systembuilder (OEM) verkauft.

Nach ca. 3 Monaten gab es Viren/ Malwareprobleme was zu einem instabilen WIndows führte und eine Neuinstallation vorgenommen wurde.

Nach ca. 1 Jahr gab es Windows 8 Startprobleme welche sich durch einen Win8 Bluescreen zeigten (Error Code weiß ich grad nicht mehr).

Alle Reparaturversuche scheiterten. Diese wurden sogar bei Microsoft in einem Artikel aufgeführt.

Letztendlich musste Windows 8 neu installiert werden.

Seit dem läuft wieder alles.

Nun kam der Kunde auf die Idee mal bei Microsoft anzurufen und nach Gewährleistung zu fragen, da der Fehler wohl am Betriebssystem liegt.

Diese sagten, dass der Support bei OEM Versionen beim Händler liegt und Microsoft damit nichts zu tun hat.

Nun ist die Frage:

- Gibt es überhaupt eine Gewährleistung auf Betriebssysteme?
- Wer muss für die Dienstleitung aufkommen?
- Was versteht Microsoft unter Support?

Man kann ja schlecht bei einem Bluescreen, Absturz usw. das ganze System für lau neu aufsetzen.


Wie sieht das ganze rechtlich aus?

Hatte jemand schonmal so einen Fall?


Danke für eure Meinungen.

Content-Key: 238521

Url: https://administrator.de/contentid/238521

Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 15:03 Uhr

Mitglied: 110135
110135 19.05.2014 um 21:02:16 Uhr
Goto Top
Hallo,

ohne jetzt direkt eine Rechtsberatung abgeben zu wollen, ist es mir ein Rätsel, was dein Kunde mit dem Windows gemacht hat... Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Bluescreen auch von einem Virus bzw. einer Malwareinfektion stammen könnte.
BlueScreens haben normalerweise eine Daseinsberechtigung. Entweder Treiber-, Software-, oder Hardwareprobleme... Ich würde erst die Fehler suchen und beheben, bevor ich das System neu aufsetze.

Support bekommst du ja laufend... unter Anderem sorgt Microsoft für Updates, etc. Außerdem gibt es ja noch die Groups...

Die Dienstleistung... Hmm.. als Dienstleister wirst du ja wohl gute AGB haben, oder? Diese sollten sowas regeln!
Nein, sowas hatte ich bisher noch nicht - Gott sei dank scheine ich aber auch nicht so komische Kunden zu haben, die andauernd ihr Windows zerballern! Es kann schon MAL vorkommen - aber normalerweise laufen die Teile... haben erst heute wieder gut 30 Windows XP Kisten AD gestellt. Diese liefen seit 2006 - ohne Neuinstallation - dafür konnten die Kunden dort auch nicht besonders viel kaputt machen- Rechtevergabe sei Dank!

Rechtlich: Bitte den Rechtsanwalt fragen!

Gruß,
Florian
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 19.05.2014 um 21:11:06 Uhr
Goto Top
Was für Benutzerrechte hatte der Kunde? Admin? Hast du ihm ausschließlich diese gegeben (Kein Anderes Konto)? Dann geht das auf deine Kappe - wenn nicht - hat er Adminberechtigungen und diese aktiv genutzt um irgendwelche Software einzurichten, von der er nicht viel versteht (diplomatisch, natürlich)? Seine Schuld.

Microsoft, gerade seit Vista hat (zu) viel getan, um Benutzern die Rechte zu nehmen viel kaputt zu machen, damit besteht eigentlich, bis auf Test PCs kein Grund mehr für solche Vorkommnisse. Wenn ich zurück gehe konnte man bei XP z.T noch alle 2-3 Monate das System, wenn es gut zum Testen genutzt wurde neu aufsetzen - unter Windows 8(.1) tut man das noch, wenn man die Festplatte wechselt und das System nicht kritisch ist, Ansonsten Reparaturoption und zurücksetzen.

Grüße
Mitglied: LordGurke
LordGurke 19.05.2014 aktualisiert um 21:22:23 Uhr
Goto Top
Du hast also auf "Ich akzeptiere die Lizenzvereinbarungen" geklickt, ohne diese gelesen zu haben? face-wink

BESCHRÄNKTE GARANTIE
A. BESCHRÄNKTE GARANTIE. Wenn Sie die Anweisungen befolgen und die Software ordnungsgemäß installiert ist, wird die Software im Wesentlichen arbeiten wie in den Microsoft-Materialien beschrieben, die Sie in oder mit der Software erhalten.
B. LAUFZEIT DER GARANTIE; GARANTIEEMPFÄNGER; DAUER VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die beschränkte Garantie gilt 90 Tage ab dem Erwerb der Software durch den ersten Nutzer. Wenn Sie während dieser 90 Tage Ergänzungen, Updates oder Ersatzsoftware erhalten, fallen diese für den Rest des Garantiezeitraums oder 30 Tage lang unter die beschränkte Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgeblich ist. Wenn Sie die Software übertragen, gilt für den Empfänger der restliche Zeitraum der Garantie.
Im durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang gelten Implied Warranties oder Implied Guarantees (konkludente Gewährleistungen oder Garantien) nur während der Laufzeit der beschränkten Garantie. Einige Bundesstaaten gestatten keine zeitliche Begrenzung einer Implied Warranty. Daher gelten die vorstehenden Beschränkungen möglicherweise nicht für Sie. Sie gelten möglicherweise auch deshalb nicht für Sie, weil einige Länder unter Umständen keine zeitliche Begrenzung einer Implied Warranty oder Implied Guarantee gestatten.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es im vorstehenden zweiten Unterabschnitt von Abschnitt B dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
C. GARANTIEAUSSCHLÜSSE. Diese Garantie deckt keine Probleme ab, die durch Ihre Handlungen (oder unterlassenen Handlungen), die Handlungen anderer oder Ereignisse außerhalb zumutbarer Einflussnahme des Herstellers oder Installationsunternehmens oder von Microsoft verursacht werden.
D. ANSPRÜCHE BEI VERLETZUNG DER GARANTIE. Der Hersteller oder das Installationsunternehmen wird nach seiner Wahl entweder (i) die Software kostenlos nachbessern oder nachliefern oder (ii) eine Rückgabe des Produkts bzw. der Produkte ggf. gegen Rückerstattung des Betrags annehmen, der für das Produkt bzw. die Produkte gezahlt wurde. Der Hersteller oder das Installationsunternehmen kann außerdem Ergänzungen, Updates und Ersatzsoftware nachbessern oder nachliefern oder den von Ihnen gegebenenfalls dafür gezahlten Betrag zurückerstatten. Wenden Sie sich an den Hersteller oder das Installationsunternehmen, um von diesem Informationen zu seinen Richtlinien zu erhalten. Dies sind Ihre einzigen Ansprüche im Falle einer Verletzung der beschränkten Garantie.
E. VERBRAUCHERRECHTE NICHT BERÜHRT. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können.
F. GARANTIEVERFAHREN. Wenden Sie sich an den Hersteller oder das Installationsunternehmen, um von diesem zu erfahren, wie Sie Garantieleistungen für die Software erhalten können. Für eine Rückerstattung sind Sie verpflichtet, die Rückgaberichtlinien des Herstellers oder Installationsunternehmens einzuhalten.
G. KEINE ANDEREN GARANTIEN. Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie des Herstellers bzw. des Installationsunternehmens oder von Microsoft. Der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft gewähren keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Im durch das örtlich anwendbare Recht zugelassenen Umfang schließen der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft Implied Warranties der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Wenn Ihnen das örtlich anwendbare Recht ungeachtet dieses Ausschlusses Implied Warranties oder Implied Guarantees gewährt, sind Ihre Ansprüche in der oben stehenden Klausel „Ansprüche bei Verletzung der Garantie“ beschrieben, soweit das örtlich anwendbare Recht dies gestattet.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es in den beiden vorstehenden Sätzen dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
H. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES FÜR VERLETZUNGEN DER GARANTIE. Die oben stehende Klausel „Beschränkung und Ausschluss des Schadenersatzes“ gilt für Verletzungen dieser beschränkten Garantie.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechte; möglicherweise stehen Ihnen je nach Staat weitergehende Rechte zu. Sie können auch von Land zu Land unterschiedliche weitergehende Rechte haben.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH werden die beiden vorstehenden Sätze folgendermaßen näher spezifiziert: Diese beschränkte Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten nach deutschem und österreichischem Recht.

Es wird bei BSODs nur schwer sein, Microsoft davon zu überzeugen, dass sie Schuld daran sind.
Wenn der Hersteller irgendeiner Hardware einen kaputten Treiber liefert, kann Microsoft dafür ja nicht haftbar gemacht werden. Oder wenn der Kunde sein System als digitale Petrischale zur Verfügung gestellt hat. Oder etwas verstellt hat, was er nicht hätte verstellen sollen. Oder er z.B. regelmäßig den Rechner per Fußschalter (Steckdosenleiste) ausschaltet, weil das ja ungemein Zeit spart.
Kurz: Es gibt viereinhalbmillionen Möglichkeiten für einen Bluescreen. Über die Minidumps und geeignete Tools kann man normalerweise relativ gut herausfinden, was die Kiste hat vor die Wand fahren lassen und es beheben.
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 aktualisiert um 21:30:31 Uhr
Goto Top
Der Benutzer hatte Administrator Rechte, da er ja am PC alles machen möchte, Software installieren usw.
Man kann dem Kunden ja nicht vorschreiben, was er machen darf und was nicht.

Ich habe schon alle Reparaturmöglichkeiten ausgeschöpft bevor ich den PC neu aufgesetzt habe.

Ist jetzt auch mein erster Fall, bei dem das 2 mal in einem Jahr passiert.

Aber wie will man Gewähr leisten, wenn durch selbst installierte Software (bewusst oder unbewusst) sowie Windows Updates usw. das Betriebssystem instabil wird.

Dann am Ende ein irreparabler Bluescreen steht und nichts mehr geht.

Geht die Gewährleistung so weit, dass man das dann für lau wieder instandsetzen muss?


Wenn man beim Installieren die Lizenzbestimmungen akzeptiert und den PC weiterhin einrichtet, muss der Kunde diese Bestimmungen nochmal extra akzeptieren oder macht er das automatisch, so bald er das Betriebssystem benutzt?
Mitglied: LordGurke
LordGurke 19.05.2014 aktualisiert um 21:35:57 Uhr
Goto Top
Es gibt Software (ich kenne das aus NOD32 Antivirus, da heißt das "Sysinspector"), die automatisch tracked, was am System verändert wurde. Die Berichte umfassen sowohl Hard- als auch Software, Updatelisten, Treiberversionen etc.
Wenn man in etwa eingrenzen kann, wann die Probleme angefangen haben, kann man in der Software nachsehen, was zwischen "funktioniert wie gewünscht" und "jetzt kommt immer dieser Fehler" so an Software-Änderungen stattgefunden hat.

Meistens kann ja schon die Systemwiederherstellung einiges retten. Was auch nicht schaden kann ist, Windows Update davon zu überzeugen *KEINE* Hardware-Treiber per Update zu installieren, insbesondere Grafikkartentreiber nicht. Bisher hatte ich mit meinen nVidia-Karten reproduzierbar mit den Windows-Update-Treibern innerhalb weniger als 24 Stunden nach Installation Bluescreens, die sich auf den Grafikkartentreiber zurückführen ließen.

Sonst den Rechner einmal wöchentlich ein Systemimage erstellen lassen und ggf. dieses Image zurückspielen, wenn es knarzt.


Reden wir hier über einen privaten PC oder um etwas, was in einer Firma steht?
Bei letzterem: Es hat einen Grund, warum bei uns wirklich nur in dringendsten Ausnahmefällen jemand lokale Administratorrechte hat. Sonst befände sich auf den Systemen einmal alles an Software, was das Internet so hergibt. In verschiedenen Versionen. Darunter z.B. auch die Dauer-Demo von WinRAR, für die wir keine Lizenz haben und deswegen eigentlich auch nicht installieren.
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 19.05.2014 um 21:37:15 Uhr
Goto Top
Dann musst du das mit deinem Kunden abklären. Wenn du ihm die Gewährleistung gibst (mündlich) und ihm das System so einrichtest, dass er Volladmin ist bist du dann wieder am Haken. Ansonsten ist er selbst schuld.

Ist in etwa so wie beim Auto: Wer mit einem Auto, dass Leicht 200 km/h schafft nicht umgehen kann sollte es auch nicht in die Hand bekommen (gut, oftmals sind die Problemfälle die, die mit schwer erreichten 120 auf die Linke Spur ziehen, natürlich ohne Spiegelschauen, aber das lassen wir mal außen vor). Eben so verhält es sich bei den Adminrechten.
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 um 21:56:44 Uhr
Goto Top
Es geht um einen privat PC.

Eingeschränkte Rechte wollen die meisten Kunden nicht, da sie keine Lust haben bei jeder Softwareinst. umzuloggen oder PW eingeben wollen.

Jeder Privatmann kann ja rumsurfen und Software installieren wie er will.

Wenn dann der PC nicht mehr läuft stellt sich dann die Frage wer zahlt.

Muss ich dem Kunden nachweisen, dass er selbst schuld ist?
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 19.05.2014 um 22:00:33 Uhr
Goto Top
Wenn du ihm keine eingeschränkten Berechtigungen vergibst oder zumindest darauf hinweisst kann das als ein Fehler deinerseits ausgelegt werden. Ob Benutzer nun ummelden muss, oder nicht ist dabei irrelevant.

Nichtmal ein Hauptberufsadmin mit entsprechendem Fachwissen (muss man ja dazu sagen) arbeitet unter dem Standardsystem mit Adminrechten.
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 um 22:11:06 Uhr
Goto Top
Aber was hat das denn mit der Gewährleistung zu tun, ob nun eingeschränkter Benutzer oder Admin.
Wenn die Aufforderung zur Passworteingabe des Admins erscheint, weil der Anwender beim Surfen auf einen Malwarelink klickt, gibt der Kunde das PW sowieso ein, da er das ja haben will.

Unter dem Admin Account erscheint ja auch nochmal die Benutzerkontensteuerung bevor die Installation startet.
Mitglied: 110135
110135 19.05.2014 um 22:16:36 Uhr
Goto Top
Naja... So einiges hat mit gesundem Menschenverstand zu tun.
Den Rest hättest du in deinen AGB regeln können...

Und die Eingeschränkten Rechte können so einiges abfangen.... Und ich kenne niemanden, der so einfach sein Kennwort beim surfen im Browser eintippen würde... Zumindest nicht grundlos!

Ich glaube du solltest den Kunden etwas sensibilisieren...

Gruß Florian
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 um 22:21:14 Uhr
Goto Top
Ich versuche ja den meisten Kunden klar zu machen, das man nicht auf alles klicken sollte was grad so im Browser blinkt.

Klappt aber nicht immer.


Kennt ihr eine Quelle von Microsoft, aus der die Gewährleistung gegenüber Betriebssystemen hervorgeht?
Mitglied: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus 19.05.2014 um 22:22:57 Uhr
Goto Top
Du hast die EULA, siehe oben. Die Gewährleistung tritt nicht ein, wenn es falsch eingerichtet ist - Ähnlich Anschnallpflicht beim Auto.

Nicht auf alles klicken, was beim Browsen blinkt ist das eine (das kann auch untergeschoben werden) dem User aber dabei noch maximale Zerstörungsmöglichkeiten als Geschenk zu überreichen ist das andere. Das hat mit Sensibilisierung nichts zu tun.
Mitglied: 110135
110135 19.05.2014 um 22:26:24 Uhr
Goto Top
Du hast natürlich Recht. Mit dem sensibilisieren meinte ich natürlich das, wie du es so schön nennst, 'nicht auf alles klicken, was beim Browsern blinkt'...

Ich stimme dir vollkommen zu. Eigentlich ist alles gesagt und der betreffende EULA Auszug wurde oben zitiert.

Gruß Florian
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 um 22:35:42 Uhr
Goto Top
D.h. wäre er nur eingeschränkter Benutzer würde die Gewährleistung seitens MS greifen.

Nur beinhaltet diese ja keine Windowsinstandsetzung soweit ich weiß, sondern nur die Erstattung des Windows Kaufpreises oder?
Mitglied: Xaero1982
Xaero1982 19.05.2014 um 23:01:18 Uhr
Goto Top
Du weißt schon in welchem Fall man von Gewährleistung spricht?
Dabei spricht man, wenn es sich um einen Sach- oder Rechtsmangel handelt.

MS gibt sicherlich keine Gewährleistung darauf Windows zuzumüllen mit irgendwelcher Software und Maleware und Viren etc.

Tut mir leid, aber das ist hier ein simpler error 40 und wenn der "Kunde" nicht in der Lage ist sein Windows mit Administratorrechten zu bedienen, dann soll er es lassen.

Windows-Kaufpreis? Nein, ganz sicher nicht.

Windows funktioniert - du kannst es installieren und benutzen. Für Drittsoftware iVm Windows übernehmen die keine Haftung.

Gruß
Mitglied: cyrusz
cyrusz 19.05.2014 um 23:14:33 Uhr
Goto Top
Man sollte davon ausgehen, dass das jeder weiß.
Nur sagt der Kunde: Ich habe nix schlimmes gemacht, plötzlich war der Bluescreen da und Windows ist kaputt.

MS Hotline sagt, für den support ist der Händler zuständig.

Ich sag normalerweise immer zu den Kunden:

Hardwaredefekt in den 2 Jahren: Gewährleistung tritt ein und defektes Teil wird ersetzt.

Für Softwarefehler gibt es keine Gewährleistung, da ja niemand für die evtl. falsche Bedienung des PCs verantwortlich sein kann, außer der Anwender.

Nur gibt es dazu keine genaue Aussage seitens MS oder evtl. allgemeingültige Aussage zu Software generell, oder doch?
Mitglied: Xaero1982
Xaero1982 19.05.2014 um 23:30:52 Uhr
Goto Top
Nochmal:
Die Software ist nicht mangelhaft iSv § 434 BGB.
Wäre sie das würde MS mit SE-Forderungen etc. überhäuft werden, was aber nicht der Fall ist.

MS kann nichts für Anwenderfehler.

Diese Aussage:
"Hardwaredefekt in den 2 Jahren: Gewährleistung tritt ein und defektes Teil wird ersetzt."
ist so auch nicht korrekt.
In den ersten 6 Monaten ok, aber danach gibt es die sog. Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss das Gegenteil beweisen - nämlich, dass bei Gefahrübergang der Mangel vorlag.

"Ich habe nichts schlimmes gemacht" Das ist die Standardaussage eines jeden ahnungslosen Nutzers - zieht nur leider nicht.
Mitglied: Pjordorf
Pjordorf 19.05.2014 um 23:52:00 Uhr
Goto Top
Hallo,

(Nur meine Meinung - KEINE RECHTSBERATUNG)

Zitat von @cyrusz:
Man sollte davon ausgehen, dass das jeder weiß.
Wirklich? Es hat schon seinen Grund warum Verträge in Papierform wichtiger sind als "das weiß man doch..."

Nur sagt der Kunde: Ich habe nix schlimmes gemacht, plötzlich war der Bluescreen da und Windows ist kaputt.
Sagst du doch gegenüber MS als Hersteller der Software auch? Wo ist da der Unterschied? Und, hat jemals jemand seinen fehler schon zugegeben und gleichzeitig gewußt das ihm dies dann teuer zu stehen kommt?

MS Hotline sagt, für den support ist der Händler zuständig.
Bei der von dir an deinen Kunden Verkauften Software ist es so. Dafür ist die ja auch Preiswerter als das was im Hochglanzpaket im Regal beim Blödmarkt steht. Aber das weiß man doch.... face-smile Dir ist doch sicherlich klar was du als OEM dort tust, oder?

Ich sag normalerweise immer zu den Kunden:
Kansst du das beweisen wenn er das abstreitet oder behauptet du hättest nur Augen und Ohren für seine Liebste gehabt anstatt es ihm zu erklären...

Hardwaredefekt in den 2 Jahren: Gewährleistung tritt ein und defektes Teil wird ersetzt.
Gilt auch ohne das du es explicit sagts.. Europa machst möglich.

Für Softwarefehler gibt es keine Gewährleistung,
DAS hängt ganz alleine von den Vertragsbedingungen ab die ausgehandelt werden.

verantwortlich sein kann, außer der Anwender.
Es ist doch immer der Gärtner Anwender.

Nur gibt es dazu keine genaue Aussage seitens MS oder evtl. allgemeingültige Aussage zu Software generell, oder doch?
Du hast die EULA IMMER noch nicht gelesen!

Und die Unterschiede zwischen Privat und Firmenkunde ist nicht nur die ausgewiesene Mehrwertsteuer...

Was du gemacht hast oder tust kann eventuell auch "billigend in Kauf genommen" genannt werden oder auch "stillschweigend geduldet".

Was hast du mit diesen Kunden ausgehandelt bzw Vereinbart?
Hast du Beweise das dein Kunde die Fehler selbst fabriziert hat?
Welche Fehler waren es im Einzelnen?

Die meisten Antworten kann dir nur dein Anwalt deines Vertrauens beantworten. DIe anderen Fragen jemand der genug Sachverstand hat zu beurteilen was im einzelnen geschehen ist.

Und hier (Auszug) steht sogar das die Gewährleistung vom Endkunden sich immer gegen den Verkäufer richtet, nicht gegen den Hersteller wie hier MS.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Gewährleistung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Garantie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Uff, ich arbeite das jetzt nicht alles durch.

Dies ist nur meine MEINUNG (welche auch falsch sein kann)

Die einzige Hilfe kann nur von einen Anwalt deines Vertrauens kommen.

Gruß,
Peter

http://de.wikipedia.org/wiki/Erstausr%C3%BCster
http://www.itrecht-portal.de/softwarevertraege/
Mitglied: 108012
108012 20.05.2014 aktualisiert um 02:13:19 Uhr
Goto Top
Hallo,

Und zwar habe ich einem Kunden von mir einen selbst
zusammengebauten PC mit Windows 8 Systembuilder (OEM) verkauft.
Und wer garantiert uns bzw. dem Kunden das Du nicht
einfach Hardware genommen hast die sich untereinander nicht verträgt?
Du etwa? War oder ist die Hardware wenigstens für das OS zertifiziert?

Nach ca. 3 Monaten gab es Viren/ Malwareprobleme was zu einem
instabilen WIndows führte und eine Neuinstallation vorgenommen wurde.
Ok, aber was kann MS denn nun dafür das Ihr Euch einen Virus einfangt?

Ich meine wenn ich mir Nike Turnschuhe kaufe und dann joggen gehe
und mich dabei erkälte kann mein Chef ja auch nicht bei Nike das Geld
einklagen!!!

Nach ca. 1 Jahr gab es Windows 8 Startprobleme welche sich
durch einen Win8 Bluescreen zeigten
Wodurch ist dieser denn nun aber hervorgerufen worden?
- Durch Hardware Inkompatibilität
- Durch den Virenbefall?
- Durch falsch installierte Software?
- Durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung?
- Durch einen Hardwaredefekt?

und kannst Du das auch belegen geschweige denn beweisen?

(Error Code weiß ich grad nicht mehr).
Das wäre aber elementar wichtig gewesen.
Bei einem Unfall wäre es ja auch schön zu wissen;
- wie schnell Du warst
- und ob die Ampel rot oder grün angezeigt hat.

Alle Reparaturversuche scheiterten. Diese wurden sogar bei
Microsoft in einem Artikel aufgeführt.
Ein Link wäre schön gewesen an dieser Stelle.

Letztendlich musste Windows 8 neu installiert werden.
Mittels eines nach der Installation angefertigten Backups (Image)
ist so etwas in einer halbe Stunde erledigt und man kann weiter arbeiten.

Seit dem läuft wieder alles.
Schön das freut mich zu hören!

Nun kam der Kunde auf die Idee mal bei Microsoft anzurufen und
nach Gewährleistung zu fragen,
Also das finde ich wohl schon ziemlich dreist!

da der Fehler wohl am Betriebssystem liegt.
Geraten oder kann er das beweisen?

Diese sagten, dass der Support bei OEM Versionen beim
Händler liegt und Microsoft damit nichts zu tun hat.
Ok, und mittels der dünnen bis gar nicht vorhandenen Beweisführung
wohl auch her Makulatur.

Man kann ja schlecht bei einem Bluescreen, Absturz usw.
das ganze System für lau neu aufsetzen.
Ne das nicht aber dafür zahlt man dann eben bei MS Support
oder eben bei Dir einen Servicevertrag.
Und mittels eines Backups ist das schnell wieder in Ordnung gebracht.

Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Sagt einem grundsätzlich nur ein Fachanwalt und sonst niemand!!

Hatte jemand schonmal so einen Fall?
Ja und nicht nur einmal!
- RDX Medium einlegen und Restore ausführen
- fertig!

Aber was hat das denn mit der Gewährleistung zu tun, ob nun
eingeschränkter Benutzer oder Admin.
Der Kunde installiert 40 Programme und eines zerschießt Ihm das
OS und dann wird schnell wieder deinstalliert und Du bist der Dumme!
Na wie hört sich das an? Kannst Du es zu 100% ausschließen?

Danke für eure Meinungen.
Kein Thema.

Gruß ♪
Dobby♬



: Hinweis : Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung sondern nur um einen lockeren Erfahrungsaustausch zwischen Forumsteilnehmern.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.05.2014 um 09:30:36 Uhr
Goto Top
Zitat von @Xaero1982:

In den ersten 6 Monaten ok, aber danach gibt es die sog. Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss das Gegenteil beweisen -
nämlich, dass bei Gefahrübergang der Mangel vorlag.


Oder der Händler ist kulant und erläßt die Beweispflicht (oder hat eine Rückversicherung seines Lieferanten).

Nicht jeder Händler ist so spitzfindig, sich damit rauszureden.

lks
Mitglied: Grinskeks
Grinskeks 20.05.2014 um 10:30:39 Uhr
Goto Top
Hallo,

auch ich will keine Rechtsberatung abgeben, unterscheide aber zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag. Hardware und Software liefern fällt unter Werkvertrag. Installation, Modifikation etc. sind Dienstleistungen und fallen unter den Dienstvertrag. Das ist enorm wichtig, denn damit Verpflichtest du dich zur Leistung, aber nicht zum Erfolg.

Das ist ein reiner Selbstschutz, denn viele User wissen einfach nicht was sie tun, aber sind schnell dabei, einen dafür verantwortlich machen zu wollen, dass "alles immer funktioniert". Ich bin froh keine Privatkunden mehr zu haben, aber auch im Business gilt: Beratung, Customizing, etc. - alles nach Dienstvertrag. Werke werden nicht angeboten.
Was du den Kunden dann zugestehst, liegt in deinem Ermessen.

Gruss
Grinskeks
Mitglied: cyrusz
cyrusz 20.05.2014 um 11:27:16 Uhr
Goto Top
Also ist es letztendlich dann so wovon ich auch ausgegangen bin.

Es gibt keine Gewährleistung auf Softwarefehler, welche durch Fremdsoftware, Treiber usw. versuchsacht wurde.

Läuft nach der Neuinstallation wieder alles problemlos, wars kein Hardwaredefekt und kein Mangel an der Software.

D.h. Dienstleistung muss bezahlt werden.


Danke für eure Hinweise.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 20.05.2014 um 11:43:25 Uhr
Goto Top
Zitat von @cyrusz:

Läuft nach der Neuinstallation wieder alles problemlos, wars kein Hardwaredefekt und kein Mangel an der Software.

D.h. Dienstleistung muss bezahlt werden.

Aber nur dann, wenn Du es beim ersten mal auch richtig gemacht hast, und nciht z.B. falsche Treiber draufhattest.

lks
Mitglied: cyrusz
cyrusz 20.05.2014 um 11:51:42 Uhr
Goto Top
Ne das war schon richtig damals face-smile
Mitglied: mrtux
mrtux 20.05.2014 aktualisiert um 14:00:44 Uhr
Goto Top
Hi!

1.)
Das ist doch eigentlich ganz einfach: Du verkaufst Systembuilder Versionen? Dann bist Du grundsätzlich immer der Ansprechpartner deines Kunden wenn es zu Problemen kommt. Wenn Du das nicht willst oder den Support nicht leisten kannst, dann darfst Du die eben einfach nicht verkaufen, sondern die offiziellen Versionen verkaufen, für die Microsoft den Support selbst übernimmt. Die kosten dann aber auch richtig mehr. Diese Aussage hat aber erst mal nichts mit der Gewährleistung für den ganzen Rechner zu tun....

2.) Nach meiner Erfahrung leisten z.B. die grossen PC-Hersteller nur Gewähr bei Defekten an der Hardware. Ist z.B. die Platte hinüber, bekommt der Kunde eine neue LEERE Festplatte d.h. der Kunde muss sein OS wieder selbst installieren, die Recovery Prozedur fahren oder eine Datensicherung einspielen. Wenn der Kunde diese Datensicherung (auch von der Recovery Partition) nicht hat, ist er selbst Schuld. Alles was darüber hinaus geht ist bei denen immer kostenpflichtig und wird immer in einem separaten Vertrag festgelegt.

3.)
Ok Du bist dir sicher, dass der Fehler definitiv nicht von der Hardware verursacht wird aber bei der Software: Mal eine Live Variante von Windows oder Linux gebootet? Hast Du die Startprobleme nicht im Detail analysiert? Da gibt es schon Möglichkeiten was zu finden und auch zu lösen. Bei den Low-Level Treibern würde ich z.B. erst mal komplett alles raus nehmen was keine Zertifizierung von M$ hat -> Stichwort: Malware (Rootkit) und Treiber von Antimalwarepaketen, die installieren meist eine Menge Treiber....

4.)
Support? Was hast Du mit dem Kunden vereinbart? Support nur für Hardware oder auch für Software? Siehe Thema "Verträge" von den Kollegen oben.

5.)
Gerade weil Du das mit der Malware erwähnt hast. Du hast den Kunden aber schon darüber aufgeklärt, dass Malware grundsätzlich KEIN Gewährleistungsfall darstellt, egal wie oft der Rechner neu eingerichtet werden muss, es geht immer auf Kosten des Kunden, vor allem dann, wenn der Kunde Adminrechte haben will, dann hast Du ihn auch hoffentlich über die Risiken informiert? Bei solchen Kunden besser ein Formular unterschreiben lassen, dass er darüber von dir in Kenntnis gesetzt wurde. Und ja, ich hatte auch schon solche Kunden.....

6.)
Windows hat seit mind. XP keine solch gravierenden (zumindest nach meiner Erfahrung) Fehler mehr, wie die Kollegen ja schon schreiben, hat ein BSOD immer einen Grund: Hardwareprobleme, Malware, Treiber usw. Microsoft hat schon immer mit dem "Köche und Brei" Problem zu tun, weil es eben viele Hersteller von Hard- und Software gibt. Es gibt immer noch Hersteller denen die Zertifizierung von Treibern zu teuer ist und dann kann M$ nicht sehen wie es um Qualität von solchen Treibern steht, was z.B. bei Apple meist kein Thema war, weil Apple immer auch die Kontrolle über die Hardware samt den Treibern hatte und wohl bis heute auch noch hat. In deinem Fall tippe ich mit Hilfe meiner Glaskugel auf Probleme mit Low-Level Treibern.

7.) Kunden die mehrmals versuchen bei mir die Beseitigung von Malware auf Gewährleistung durchzusetzen, bekommen von mir eine Spezialbehandlung (Übergabeprotokoll nur im Beisein des Kunden und von mir und dem Kunden unterschrieben) und müssen die Entfernung zu einem speziellen (erhöhten) Tarif bezahlen. Wichtig: Den Kunden immer vor Beginn der Dienstleistung darüber informieren! Ist ein Kunde absolut resistent und uneinsichtig, bekommt er sein Geld zurück und wird freundlich aber bestimmt darüber informiert, dass er nicht mehr bedient wird: Es gibt nämlich Leute die auf so eine Tour reiten und in solchen Fällen musst Du dich dann halt auf deine Hinterhufe stellen und wehren oder den Kunden "gehen" lassen: Du bist der Fachmann, nicht der Kunde! Wenn der Kunde meint er habe mehr Ahnung von der IT als Du, dann läuft bei deiner Arbeit was total schief!

8.)
Lass Dir von einem Anwalt für Unternehmensfragen beraten, Verträge und eine AGB erstellen, das kostet! Ist aber gerade in Streitfällen wichtig.

9.)
Das hier spiegelt ebenfalls nur meine Meinung wieder und ist keine Rechtsberatung!

mrtux