brammer
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Wieder mal DSGVO

Mal was zum Lachen:

Der Countdown zur Datenschutz-Grundverordnung läuft. Ab 25. Mai sollte man folgende Regeln beachten:

Visitenkarten nur noch unter dem Tisch oder im Dunkeln entgegennehmen. Wer sich dennoch bei der Entgegennahme einer Visitenkarte erwischen lässt: Sofort in kleine Stücke reißen und runterschlucken. Die Speicherung personenbezogener Daten im Magen fällt nach einhelliger Juristenmeinung nicht unter die DSGVO.

Bei der Entgegennahme eines Anrufs sofort auflegen, wenn der Gesprächspartner seinen Namen nennt. „Ich bins“ oder „Du weißt schon wer“ ist vermutlich erlaubt, ebenso Umschreibungen wie „Bärchen“ oder „Hasi“. Schriftliche Notizen über Namen, Nummern oder Termine konsequent vermeiden - einfach merken! Nach einhelliger Juristenmeinung fällt die Speicherung personenbezogener Daten im Kopf nicht unter die DSGVO.

Beim Fotografieren konsequent alle Motive meiden, auf denen Menschen zu sehen sind. Tierfotos sind auch schön und nach einhelliger juristischer Auffassung haben Tiere (noch) kein Recht auf Privatsphäre. Vorsicht Falle: Tiere vermeiden, die mit einem Menschen in Verbindung gebracht werden könnten, z.B. Nachbars Lumpi.

Eingehende Emails ungelesen automatisch weiterleiten an eine regierungsnahe Emailadresse, die garantiert nie gelesen wird, zum Beispiel info@bundeskanzleramt.de. Falls es wider Erwarten zur Öffnung kommen - kein Problem: Die Regierung ist die einzige Organisation, die über ein eigenes Justizministerium verfügt.

Die Alternative: Weitermachen wie bisher und akzeptieren, dass man ab 25. Mai 2018 ein Leben als Krimineller führt.

Gelesen, gelacht und kopiert.

Brammer

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 02:03 Uhr

Mitglied: em-pie
em-pie 24.05.2018 um 13:49:50 Uhr
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Hehe, habe es vorhin per WHatsApp von meinem Chef auch schon erhalten face-smile
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 24.05.2018 um 14:04:06 Uhr
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Apropos DVGSO:

Falls sich jemand wundert, warum die Änderungen automatisch abgenickt werden:

Euer Schlangenöl macht das für Euch.

lks
Mitglied: mathu
mathu 25.05.2018 um 12:55:29 Uhr
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Mitglied: Dilbert-MD
Dilbert-MD 25.05.2018 um 15:02:31 Uhr
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Und wenn die Sandbox einem Link zu einer (überwachten) urheberrechtlich geschützten Datei (Video, Musik, o.ä.) folgt ?

Gruß
Mitglied: fisi-pjm
fisi-pjm 28.05.2018 um 08:34:54 Uhr
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Zitat von @Lochkartenstanzer:

Apropos DVGSO:


Datenvergrundschutzordnung?

Falls sich jemand wundert, warum die Änderungen automatisch abgenickt werden:

Euer Schlangenöl macht das für Euch.


Ich finde die DSGVO gar nicht so schlecht, natürlich ist es mit Kanonen auf Spatzen geschossen und an der ein oder anderen Stelle himmel hoch überzogen. ABER... es zwingt manche "Bauern" in der oberen Etage mal dazu sich mit diesem Thema auseinander zu setzen und wenn am Ende ein bisschen davon hängen bleibt, und sei es nur die Sensibilisierung im Umgang mit Personenbezogenen Daten, dann finde ich das gut. Und sein wir mal ehrlich, in diesen Betrieben muss man leider mit "Angst" vor Strafe Arbeiten, denn bei blosen hinweisen, dass man das eine oder andere verändern könnte und damit die Systemsicherheit erhöhen könnte, wird meistens abgewunken mit "dafür haben wir kein Geld" oder "Es läuft doch". Schlimmerweise wirkt das Argument mit 20 Milionen Strafzahlung an den Stellen, und sei die Wahrscheinlichkeit auch noch so gering.
Gutes Beispiel im Link, ich wette das wär dem Kerl vorher im Leben nicht aufgefallen, so wird man auf einen "Konfigurationsfehler" aufmerksam und kann intervenieren, sodass es an anderer Stelle nicht zu Problemen kommt.
Natürlich alles IMHO.

Gruß
PJM