wuurian
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Urteil des Bundesgerichtshofs Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das > Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 07:03 Uhr

Mitglied: Pedant
Pedant 16.05.2018 um 20:42:47 Uhr
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Hallo wuurian,

ja, leider hat er das und dann noch mit einer derart schwachen Begründung.

So wird aus dem Recht auf Privatspäre in Kürze:
"Aber ich muss doch die Kamera laufen lassen, damit ich bei einem Unfall was in der Hand habe. Das ist doch mein gutes Recht."

Gruß Frank