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Nov 16, 2005, updated at Nov 28, 2005 (UTC)
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Club abgesoffen!
Bitte nicht falsch verstehen!
Hallo,
erstmal vorweg: falls der Beitrag hier unerwünscht oder unpassend ist,
einfach wieder löschen!
Um die Situation zu erklären, muß ich etwas weiter ausholen, vielleicht liest es der eine oder
andere ja trotzdem.
Ich habe seit 2000 einen "Computerclub" betrieben, in dem einiges möglich war: Surfen, Chatten,
LAN-Parties aber auch sinnvolle Dinge, wie Bewerbungen und Lebensläufe unter Anleitung schreiben,
Schulprojekte realisieren usw.
Zusätzlich haben sich bei uns ein Haufen Leute getroffen, die sich für Fantasy- und Tabletop-Spiele
begeistern. Die ganze Geschichte wurde ausschließlich mit privaten Mitteln eingerichtet und ausgestattet.
Die Nebenkosten sind über Beiträge und ein kleines Imbiss-Angebot finanziert worden. Da es mir und vor
allem meiner Familie irgendwann zu viel wurde, habe ich mich in letzter Zeit etwas aus dem Geschäft zurückgezogen.
Es wurde ein neuer Verein gegründet, der die Räume und die Ausstattung von mir übernehmen sollte. Wir haben es auch
geschafft, einen Teil der Eltern unserer Kids ins Boot zu kriegen! Soweit so gut!
Und jetzt zum Problem:
Am 5.11. ist in dem Haus, wo wir Kellerräume gemietet haben, ein Rohr geplatzt - das Wasser lief die ganze Nacht!
Sprich, wir sind komplett abgesoffen! Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Versicherer des Vermieters. Ratet mal:
Hier ist keiner verantwortlich, also zahlt auch keiner! Eine eigene Versicherung konnten wir uns nicht leisten.
Sollte euch irgend etwas bekannt sein, dass ausrangierte Rechner, Büromöbel und sonstige nützliche Gerätschaften
irgendwo in einem Keller o.ä. rumdümpeln, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir Bescheid geben könntet.
Ich weiß, es klingt ganz schön nach Betteln (ist es im Prinzip auch), aber wir müssen jetzt jede Möglichkeit nutzen,
unsere Räume wieder zugänglich zu machen.
Für weitere Infos: http://www.keller-kids.de - hier gibt es auch ein Kontaktformular, falls sich jemand melden möchte.
Vielen Dank für's Lesen und etwaige Spenden.
Psycho
erstmal vorweg: falls der Beitrag hier unerwünscht oder unpassend ist,
einfach wieder löschen!
Um die Situation zu erklären, muß ich etwas weiter ausholen, vielleicht liest es der eine oder
andere ja trotzdem.
Ich habe seit 2000 einen "Computerclub" betrieben, in dem einiges möglich war: Surfen, Chatten,
LAN-Parties aber auch sinnvolle Dinge, wie Bewerbungen und Lebensläufe unter Anleitung schreiben,
Schulprojekte realisieren usw.
Zusätzlich haben sich bei uns ein Haufen Leute getroffen, die sich für Fantasy- und Tabletop-Spiele
begeistern. Die ganze Geschichte wurde ausschließlich mit privaten Mitteln eingerichtet und ausgestattet.
Die Nebenkosten sind über Beiträge und ein kleines Imbiss-Angebot finanziert worden. Da es mir und vor
allem meiner Familie irgendwann zu viel wurde, habe ich mich in letzter Zeit etwas aus dem Geschäft zurückgezogen.
Es wurde ein neuer Verein gegründet, der die Räume und die Ausstattung von mir übernehmen sollte. Wir haben es auch
geschafft, einen Teil der Eltern unserer Kids ins Boot zu kriegen! Soweit so gut!
Und jetzt zum Problem:
Am 5.11. ist in dem Haus, wo wir Kellerräume gemietet haben, ein Rohr geplatzt - das Wasser lief die ganze Nacht!
Sprich, wir sind komplett abgesoffen! Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Versicherer des Vermieters. Ratet mal:
Hier ist keiner verantwortlich, also zahlt auch keiner! Eine eigene Versicherung konnten wir uns nicht leisten.
Sollte euch irgend etwas bekannt sein, dass ausrangierte Rechner, Büromöbel und sonstige nützliche Gerätschaften
irgendwo in einem Keller o.ä. rumdümpeln, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir Bescheid geben könntet.
Ich weiß, es klingt ganz schön nach Betteln (ist es im Prinzip auch), aber wir müssen jetzt jede Möglichkeit nutzen,
unsere Räume wieder zugänglich zu machen.
Für weitere Infos: http://www.keller-kids.de - hier gibt es auch ein Kontaktformular, falls sich jemand melden möchte.
Vielen Dank für's Lesen und etwaige Spenden.
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Hallo Mario,
nur "indirekt" zu Deinem Problem (rechtliches):
Die Auskunft der Vermieterversicherung würde ich so nicht hinnehmen!
Der Vermieter wird ja wohl sicherlich eine "Wohngebäudeversicherung" haben, diese deckt im Allgemeinen Rohrbrüche (auch im Keller) dann ab, wenn es um das Eindringen von Wasser aus "einer Leitung" geht ? dies trifft bei Dir wohl zu!
Wäre der Rohrbruch (z.B.) unterhalb des Kellerbodens eingetreten, dann gilt der Schaden als "außerhalb des Wohngebäudes" (recht aktuelles Urteil, frag mich jetzt nicht, welches Gericht)? dies ist bei Dir aber nicht der Fall!
Verlange eine schriftliche Stellungnahme der Versicherung, warum der Schaden nicht übernommen werden soll. Sollte sich die VErs. zu einer solchen weigern, "zwinge" sie dazu, in dem Du sie einfach schriftlich zur Schadensübernahme aufforderst, dann müssen sie negative Bescheide begründen.
Mein Tipp: Wenn Du die Begründung in der Hand hast, wende Dich an eine ÖRÄ (Öffentliche Rechtsauskunft), den Verbraucherschutz, oder gleich an Deinen Anwalt.
Nimm das nicht so hin!
Gruß, Rene
PS: Wenn Dein Vermieter keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, dann könnte hier durchaus die "grobe Fahrlässigkeit" dem Vermieter angehängt werden (Zivilprozeß)! Ein solcher Prozeß könnte ? ohne Weiteres ? eine Schadensregulierung durch den Vermieters zum Ausgang haben.
nur "indirekt" zu Deinem Problem (rechtliches):
Die Auskunft der Vermieterversicherung würde ich so nicht hinnehmen!
Der Vermieter wird ja wohl sicherlich eine "Wohngebäudeversicherung" haben, diese deckt im Allgemeinen Rohrbrüche (auch im Keller) dann ab, wenn es um das Eindringen von Wasser aus "einer Leitung" geht ? dies trifft bei Dir wohl zu!
Wäre der Rohrbruch (z.B.) unterhalb des Kellerbodens eingetreten, dann gilt der Schaden als "außerhalb des Wohngebäudes" (recht aktuelles Urteil, frag mich jetzt nicht, welches Gericht)? dies ist bei Dir aber nicht der Fall!
Verlange eine schriftliche Stellungnahme der Versicherung, warum der Schaden nicht übernommen werden soll. Sollte sich die VErs. zu einer solchen weigern, "zwinge" sie dazu, in dem Du sie einfach schriftlich zur Schadensübernahme aufforderst, dann müssen sie negative Bescheide begründen.
Mein Tipp: Wenn Du die Begründung in der Hand hast, wende Dich an eine ÖRÄ (Öffentliche Rechtsauskunft), den Verbraucherschutz, oder gleich an Deinen Anwalt.
Nimm das nicht so hin!
Gruß, Rene
PS: Wenn Dein Vermieter keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, dann könnte hier durchaus die "grobe Fahrlässigkeit" dem Vermieter angehängt werden (Zivilprozeß)! Ein solcher Prozeß könnte ? ohne Weiteres ? eine Schadensregulierung durch den Vermieters zum Ausgang haben.
Hallo Mario,
Jo, die Haftpflicht hat damit auch nix zu tun .. Wie gesagt, prüfe, ob eine WG-Vers. existiert, wenn nicht => "Zivilweg" beschreiten.
Diesen Vorgang würde ich Dir aber nur mit anwaltlicher Hilfe empfehlen (als eg Verein steuerlich voll absetzbar).
Gruß, Rene
Die Aussage, "wir zahlen nicht" kommt von der
Haftpflicht des Vermieters und denen
muß ich natürlich Recht geben.
Haftpflicht des Vermieters und denen
muß ich natürlich Recht geben.
Jo, die Haftpflicht hat damit auch nix zu tun .. Wie gesagt, prüfe, ob eine WG-Vers. existiert, wenn nicht => "Zivilweg" beschreiten.
Diesen Vorgang würde ich Dir aber nur mit anwaltlicher Hilfe empfehlen (als eg Verein steuerlich voll absetzbar).
Gruß, Rene
Moin,
Nicht nur "einen"
Die Kontrollpflichten verknüpfen sich auch noch im Ansatz mit den "Verkehrssicherungspflichten". Zwar spricht man im Zusammenhang mit den VSP´s immer von "Außen", aber auch Anlagen und Wegungen in Häusern/Mietobjekten sind davon durchaus betroffen. Bei Gewerberäumen gibt es sowieso noch weitere Auflagen!
Gruß, Rene
Es gibt da noch einen Paragraphen im BGB,
der aussagt, dass der Vermieter eine
Kontrollpflicht für seine Anlagen incl.
der aussagt, dass der Vermieter eine
Kontrollpflicht für seine Anlagen incl.
Nicht nur "einen"
Die Kontrollpflichten verknüpfen sich auch noch im Ansatz mit den "Verkehrssicherungspflichten". Zwar spricht man im Zusammenhang mit den VSP´s immer von "Außen", aber auch Anlagen und Wegungen in Häusern/Mietobjekten sind davon durchaus betroffen. Bei Gewerberäumen gibt es sowieso noch weitere Auflagen!
Gruß, Rene