koehne
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Alte XP Lizenzen auf Win 7, 8, 9 upgraden? Lizenzkosten verringern?

Hallo Leute,

wir haben hier im Unternehmen noch einige Windows XP Pro Lizenzen (ein paar Volumen, ein paar OEM's).

Da XP demnächst ausläuft und die Lizenzen somit komplett wertlos sind, wollte ich fragen ob man diese irgendwie sinnvollerweise noch verwerten kann?!
Evtl. als Rabatt für den Erwerb von Windows 7 Pro Volumenlizenzen oder ähnliches?

(Die Gleiche Problematik wäre auch bei alten 2007er Office Lizenzen gegeben)

MfG

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Member: DerWoWusste
DerWoWusste Mar 13, 2014 updated at 21:31:40 (UTC)
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Hi.

Ja, Du kannst xp-OEM-Lizenzen als Grundlage für OEM-Win8-Upgrades nehmen. Diese sind billiger als Vollversionen (OEM), wenn auch nicht viel. Win8 Upgrade Liz. kosten derzeit 75€, mit diesen Keys kann man auch 8.1 aktivieren.

Office 2007 hat noch länger Support, lies mal im LifeCycle nach.

Für Volumenlizenzen kann man mit keinem der Produkte einen Rabatt erreichen.
Member: koehne
koehne Mar 13, 2014 at 15:00:28 (UTC)
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Zitat von @DerWoWusste:
Für Volumenlizenzen kann man mit keinem der Produkte einen Rabatt erreichen.

Danke für die Antwort. Das hab ich mir gedacht.

Im Grunde geht es mir um die Vereinfachung der Lizenzierung. Allerdings sind Volumenlizenzen im Vergleich zu den OEM ca. 3-4 so teuer.
Member: sk
sk Mar 14, 2014 at 13:41:25 (UTC)
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Zitat von @koehne:

Im Grunde geht es mir um die Vereinfachung der Lizenzierung. Allerdings sind Volumenlizenzen im Vergleich
zu den OEM ca. 3-4 so teuer.

Sie bieten ja auch deutlich erweiterte Nutzungsrechte.
Beachte zudem, dass Du in den Volumenlizenzverträgen keine Vollversionen der Clientbetriebssysteme bekommst, sondern lediglich Upgrades. Du benötigst für deren rechtlich einwandfreien Erwerb und Nutzung eine qualifizierende Vollversion, z.B. in Form einer OEM-Version!

Gruß
sk
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Mar 14, 2014 at 13:54:23 (UTC)
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Moin sk.

Sie bieten ja auch deutlich erweiterte Nutzungsrechte
Nun ja... was hat der Durchschnittsanwender von diesen? Außer Applocker fällt mir da spontan fast nichts ein.
Member: sk
sk Mar 14, 2014 updated at 14:47:36 (UTC)
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- Downgraderecht
- Bitversionswechselrecht
- Sprachversionswechselrecht und Multilanguage-Support
- Volumenaktivierung
- Re-Imagingrecht
- und einige mehr, die in der Regel aber weniger interessant sind (z.B. teilweise Home Use-Recht)

Für Applocker ist m.W. in der Tat die Enterpriseversion erforderlich. Volumenlizenz bedeutet aber nicht zwingend Enterpriseversion. face-wink

Gruß
sk
Member: DerWoWusste
DerWoWusste Mar 14, 2014 at 15:42:04 (UTC)
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Zitat von @sk:

- Downgraderecht
ok.
- Bitversionswechselrecht
Kannst Du mit OEM auch.
- Sprachversionswechselrecht und Multilanguage-Support
Kann Win8 Pro OEM auch...
- Volumenaktivierung
ok
- Re-Imagingrecht
Wer's braucht...Klonen kann ich auch ohne.
- und einige mehr, die in der Regel aber weniger interessant sind (z.B. teilweise Home Use-Recht)
Jou.

Für Applocker ist m.W. in der Tat die Enterpriseversion erforderlich. Volumenlizenz bedeutet aber nicht zwingend
Enterpriseversion. face-wink
Richtig.

Naja, es ist eben eine Ansichtssache, aber die Preise finde ich gesalzen.
Member: sk
sk Mar 14, 2014 updated at 22:56:39 (UTC)
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Zitat von @DerWoWusste:
> Zitat von @sk:
> - Bitversionswechselrecht
Kannst Du mit OEM auch.

Leider nein bzw. regelmäßig nicht. Das müsste schon explizit in der EULA stehen. Als wir aufgrund des Supportendes von XP überlegten, wie wir am günstigten lizensieren können, um (aus Kompatibilitätsgründen) Win7pro x32 einzusetzen, haben wir alle EULAs der mit Win7pro x64 OEM erworbenen PCs gesichtet. Keine einzige nannte dieses Recht explizit! Ich kann freilich nicht zu 100% ausschließen, dass ein Hersteller dieses Recht nicht doch (zumindest für eine bestimmte Charge/Modellreihe) bei MS reinverhandelt hat (so beim Downgraderecht durchaus häufig geschehen), aber generell oder zumindest in der Regel ist es keinesfalls enthalten!
Selbst die Systembuilderversionen waren immer bitspezifisch! Wir haben uns dann für den Erwerb von MAR-Lizenzen entschieden, denn diese umfassten je Lizenz sowohl die 32Bit- als auch die 64Bit-Variante. Man bekam auch jeweils beide Datenträger und jeweils zwei Keys.


Zitat von @DerWoWusste:
> Zitat von @sk:
> - Re-Imagingrecht
Wer's braucht...Klonen kann ich auch ohne.

Technisch können vielleicht - dürfen steht auf einem anderen Blatt. Der Benefit des Re-Imaging-Rechts ist ohnehin ein anderer:
Wenn man _eine_ Volumenlizenz hat, darf man ganz offiziell eine neutrale bzw. auf die eigenen Bedürfnisse hin angepasste Version des einzusetzenden Client-OS vom Volumenlizenzdatenträger erstellen und diese - egal ob nun per Imaging oder unatttendet Installation - auf _alle_ Rechner verteilen, für die eine entsprechende Basislizenz vorhanden ist!
Also zum Beispiel: 500x OEM, SB, MAR oder Retail sowie EINE Upgrade-Lizenz im Volumenvertrag kaufen und 500x die Volumenvertragsversion installieren und aktivieren dürfen! Allerdings darf dies lediglich die gleiche Produkt-, Bit-, und Sprachversion sein, wie die zugrunde liegende Basislizenz, denn deren EULA gilt in diesem Fall weiterhin! Deshalb bei uns der Hickhack mit der Bit-Version. face-wink
Siehe z.B. http://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/faq/defaul ...


Zitat von @DerWoWusste:
Naja, es ist eben eine Ansichtssache, aber die Preise finde ich gesalzen.

Wirklich gerne zahlen wir selbstverständlich auch nicht. Wobei ich durchaus bereit bin, für ein eingesetztes Produkt, einen fairen Preis zu zahlen. Schließlich arbeite auch ich nicht für lau und auch MS hat Mitarbeiter zu bezahlen und diese wiederum hungrige Mäuler zu stopfen.
Was mich/uns nur absolut anstinkt, ist die Komplexität der Lizenzbedingungen und die Gängelung hin zu Doppelbezahlungen und unpraktikabler Vorhaltung von Basislizenzen beim Client-OS. Als ehrlicher Nutzer sind wir ja bereit zu zahlen und geben uns alle Mühe, dies ordentlich und nach besten Wissen und Gewissen zu tun. Man investiert unglaublich viel Zeit und Mühen darauf und hat trotzdem immer das Gefühl, mit einem Bein im Knast zu stehen, weil man die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme nicht hinreichend beachtet hat. Das ist absolut kundenunfreundlich! Fragt man bei einem LAR oder gar bei MS selbst an, bekommt man bei 3 Anrufen 5 verschiedenen Antworten - ein absolutes Unding.


Gruß
sk