peter220667
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IT-Recht (Daten kopieren)

Hallo,
kennt sich hier jemand mit IT-Recht aus?

Szenario:
Herr Müller, Geschäftsführer der Müller-GmbH
Herr Schulze, Geschaftsführer der Schulze-GmbH
Die Schulze-GmbH ist eine 100%ige Tochter der Müller-GmbH
Das Notebook von Herrn Schulze gehört der Schulze-GmbH
Herr Schulze die IT-Richtlinie der Müller-GmbH nicht unterschrieben, da sie ihm nie vorgelegt wurde.
Das Notebook von Herrn Schulze ist nicht ins Netzwerk der Müller-GmbH eingebunden.

Herr Müller beauftragt den Admin, Daten ohne das Wissen und ohne die Zustimmung von Herrn Schulze von seinem Notebook zu kopieren.

Wie ist die Rechtslage?
Ist das erlaubt?


Peter.

Content-Key: 197948

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Printed on: April 27, 2024 at 00:04 o'clock

Member: catachan
catachan Jan 30, 2013 at 17:30:56 (UTC)
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Hi

sowas kann dir nur ein Rechtsanwalt sicher bestätigen.
Ich denke aber nicht dass das legal ist. Zumal es ja trotzdem 2 verschiedene GmbHs sind (auch wenn es da eine 100%ige Beteiligung gibt)

LG
Member: Hitman4021
Hitman4021 Jan 30, 2013 at 17:33:07 (UTC)
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Hallo,

ohne eine Rechtsberatung geben zu wollen bzw. zu dürfen/können.

Meiner Meinung nach ist das ganz klar illegal.
-) Ohne Wissen darf der Admin sowieso nichts.
-) Ohne Zustimmung geht auch gar nichts.
-) Auch wenn es eine Tochterfirma ist, ist es nicht erlaubt.
-) Ich weiß zwar nicht was in der IT-Richtlinie steht, allerdings ist es z.b.: auch illegal Emails von Anwendern unwissentlich zu kopieren.

Gruß
Member: Pjordorf
Pjordorf Jan 30, 2013 at 18:18:52 (UTC)
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Hallo,

Zitat von @peter220667:
kennt sich hier jemand mit IT-Recht aus?
Selbst wenn, eine Rechtsberatung darf dir nur ein anerkannter/zugelassener Anwalt geben. Alles andere ist also dann nur die Meinung einer einzelnen Person und kann und wird dir nicht weiterhelfenface-smile

Die Schulze-GmbH ist eine 100%ige Tochter der Müller-GmbH
Ist aber trotzdem eine eigenständige Firma auch wenn es eine Tochterfirma ist. Die ist ja selbst im Handelsregister eingetragen, oder?

Herr Schulze die IT-Richtlinie der Müller-GmbH nicht unterschrieben
Warum auch? Ist er Mitarbeiter dieser Müller-GmbH? Wenn nein warum soll er die dann Unterschreiben. Er hat dann damit nichts zu tun.

da sie ihm nie vorgelegt wurde.
Unwichtig.

Das Notebook von Herrn Schulze ist nicht ins Netzwerk der Müller-GmbH eingebunden.
OK. Auch hier wieder sauber getrennt.

Herr Müller beauftragt den Admin
Welcher Admin? Der von der Schulze GmbH oder der von der Müller GmbH? Ist es der gleiche Admin? Gibt es Verträge zwischen den GmbHs die dies regeln bzw. Arbeitnehmerüberlassungsverträge usw? Ist der Admin bei deiden Firmen Angestellt? Du siehst, mit diesen Fragen fällt deine ganze geschichte schon uns Wasser.

Daten ohne das Wissen und ohne die Zustimmung von Herrn Schulze von seinem Notebook zu kopieren.
Wieso kann ein Geschäftsführer einer GmbH Arbeitsanweisungen in einer ihm fremden GmbH (da wo er nicht beschäftigt ist erteilen? Ist evtl. der Herr Müller in beiden GmbHs als GF eingestellt? Dann darf er. Hat er dort überhaupt Weisungsbefugnisse usw.? Du siehst, selbst hier auf das Thema Datenschutz verzichtend (was ja auch noch dazu kommt) ist hier auch schon wieder alles in Nebel eingebettet. Und das sind nur ein Paar Fragen welche offen sind. Es kann doch sein das da Verträge existieren die du gar nicht kennst!

Dir kann wirklich nur ein Anwalt helfen der aber auch dann alle Fakten kennen muss. Wir dürfen es nicht und daher sind meine Antworten und Fragen eigene Erfahrungen aus der Praxis wo solche spielchen gespielt werden/wurden und sind NICHT als irgendeine Form der Rechtsberatung anzusehen. Was eine GmbH darstellt etc. kann jeder überall selbst nachlesen. was eine Juristische Person im Handelsregister darstellt ebenso.

Ist das erlaubt?
Aus meiner sicht und mit deinen wenigen Fakten sage ich "Nein, ist es nicht". Aber wir wissen nicht was hinter den Kulissen wirklich los ist.

Gruß,
Peter
Member: peter220667
peter220667 Jan 30, 2013 at 20:28:49 (UTC)
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Der Admin ist als Angestellter der Meier-GmbH auch für die Müller- und die Schulze-GmbH zuständig.
Alle 3 Unternehmen gehören zur Schmidt-Gruppe.
Die IT-Richtlinie ist für alle 3 Unternehmen die selbe. Nur diese wurde Herrn Schulze nie vorgelegt und somit hat er sie auch nicht unterschrieben.

Ich möchte nur wissen, ob ich mich evtl. strafbar mache, wenn ich diesen Auftrag ausführe.
Das ich hier keine Rechtsberatung bekomme ist mir klar, möchte nur möglichst viele Meinungen zu diesem Thema hören.

Peter.