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Jul 05, 2018
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Software und Hardware für Datenarchivierung
Ich benötige - für einen IT Nichtfachmann - eine kurze, allgemeinverständliche, zusammenfassende Darstellung - Hard- und Software betreffend - für die Inplementierung eines Prozesse zur digitalen Archivierung von Patientendaten, die in unterschiedlichen Formularen in Papierform vorliegen.
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Auch kein Hallo,
bei der Fülle der Informationen, die du lieferst wirst du wohl keine brauchbare Empfehlung erwarten können.
Sieh dir das mal an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Archivierung
Für mein Kleinunternehmen mit 20 Scans im Monat reicht ein Mini-PC mit ecoDMS locker aus.
Henning
bei der Fülle der Informationen, die du lieferst wirst du wohl keine brauchbare Empfehlung erwarten können.
Sieh dir das mal an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Archivierung
Für mein Kleinunternehmen mit 20 Scans im Monat reicht ein Mini-PC mit ecoDMS locker aus.
Henning
Auch kein Hallo,
bei der Spezifizierung des zur "Inplementierung" [sic] vorgesehenen Prozesses würde ich als ersten Versuch die Übertragung der Patientendaten mit einem Wachsmalstift auf einen Monitor vorschlagen. Dann abfotografieren (digital !) und Monitor säubern ... und dann: repeat.
Auch keine Verabschiedung!
bei der Spezifizierung des zur "Inplementierung" [sic] vorgesehenen Prozesses würde ich als ersten Versuch die Übertragung der Patientendaten mit einem Wachsmalstift auf einen Monitor vorschlagen. Dann abfotografieren (digital !) und Monitor säubern ... und dann: repeat.
Auch keine Verabschiedung!
Und wieder mal jemand, welcher Regel Nr. 1: Netiquette nicht nutzt, vergessen hat, what-so-ever...
OK, nun zu Deiner Frage:
Wenn ich es richtig verstehe, willst Du einem Laien die Archivierung (zumindest den Prozeß) verständlich erklären.
Wie schon die Vorposter schreiben, ist das bei den wenigen derzeit vorliegenden Informationen auch nur rudimentär möglich.
Dazu hat @vossi31 Dir schon einen Link zur Verfügung gestellt.
Ich gehe m la davon aus, daß aufgrund der EU-DSGVO der Bedarf / die Frage auftritt.
Gruss Penny.
OK, nun zu Deiner Frage:
Wenn ich es richtig verstehe, willst Du einem Laien die Archivierung (zumindest den Prozeß) verständlich erklären.
Wie schon die Vorposter schreiben, ist das bei den wenigen derzeit vorliegenden Informationen auch nur rudimentär möglich.
Dazu hat @vossi31 Dir schon einen Link zur Verfügung gestellt.
Ich gehe m la davon aus, daß aufgrund der EU-DSGVO der Bedarf / die Frage auftritt.
Gruss Penny.
Nein.
Zitat von hier:
"Im berufsgerichtlichen Verfahren kann auf Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000,00 €, zeitweilige Entziehung des Wahlrechts zu berufsständischen Organisationen und Feststellung der Berufsunwürdigkeit erkannt werden. Verweis, Wahlrechtsentziehung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
...
Die Verletzung von Dokumentationspflichten stellt eine Verletzung einer Berufspflicht dar, da die Dokumentationspflicht, wie oben dargelegt, in die berufsständische Regelung des § 10 der Berufsordnung Ärzte Thüringen aufgenommen wurde. Je nach dem Grad der Pflichtverletzung kann daher eine der vorbenannten Maßnahmen gegen den Arzt ergriffen werden.
...
Stellt die Verletzung der Dokumentationspflichten gleichzeitig eine Datenschutzverletzung dar, können die Bußgeldvorschriften des § 43 BDSG zum Einsatz kommen. Diese sehen Geldbußen bis zu insgesamt 300.000,00 € vor. Sind Datenschutzverletzungen vorsätzlich gegen Entgelt begangen worden, kommt eine strafrechtliche Relevanz im Sinne von § 44 BDSG in Betracht, der Freiheitsstrafe mit bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Da eine mangelhafte Dokumentation auch anzunehmen ist, wenn Patientenaktendaten dritten Unbefugten zugänglich gemacht werden, ist auch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses in Betracht zu ziehen. Diese wiederum kann strafrechtlich über § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden."
Anmerkung: Der Hinweis auf den Datenschutz ist veraltet und Stand heute vermutlich wesentlich härter sanktioniert.
Wenn man "ersetzend scannt", also das Papier nach dem Scannen vernichtet ist das Risiko natürlich noch höher,
als wenn man alles aufbewahrt aber durch falsche System/Konfiguration die Akten unerlaubt Dritten zugänglich macht.
Zitat von hier:
"Im berufsgerichtlichen Verfahren kann auf Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000,00 €, zeitweilige Entziehung des Wahlrechts zu berufsständischen Organisationen und Feststellung der Berufsunwürdigkeit erkannt werden. Verweis, Wahlrechtsentziehung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
...
Die Verletzung von Dokumentationspflichten stellt eine Verletzung einer Berufspflicht dar, da die Dokumentationspflicht, wie oben dargelegt, in die berufsständische Regelung des § 10 der Berufsordnung Ärzte Thüringen aufgenommen wurde. Je nach dem Grad der Pflichtverletzung kann daher eine der vorbenannten Maßnahmen gegen den Arzt ergriffen werden.
...
Stellt die Verletzung der Dokumentationspflichten gleichzeitig eine Datenschutzverletzung dar, können die Bußgeldvorschriften des § 43 BDSG zum Einsatz kommen. Diese sehen Geldbußen bis zu insgesamt 300.000,00 € vor. Sind Datenschutzverletzungen vorsätzlich gegen Entgelt begangen worden, kommt eine strafrechtliche Relevanz im Sinne von § 44 BDSG in Betracht, der Freiheitsstrafe mit bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Da eine mangelhafte Dokumentation auch anzunehmen ist, wenn Patientenaktendaten dritten Unbefugten zugänglich gemacht werden, ist auch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses in Betracht zu ziehen. Diese wiederum kann strafrechtlich über § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden."
Anmerkung: Der Hinweis auf den Datenschutz ist veraltet und Stand heute vermutlich wesentlich härter sanktioniert.
Wenn man "ersetzend scannt", also das Papier nach dem Scannen vernichtet ist das Risiko natürlich noch höher,
als wenn man alles aufbewahrt aber durch falsche System/Konfiguration die Akten unerlaubt Dritten zugänglich macht.
Moin....
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
Zitat von @Vision2015:
Moin....
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
Moin....
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
Böser Frank :D
@St-Andreas
genug. ;) Gut, der andere war von der Inkompetenz nicht ganz auf dem Level - Die Absicht war aber gleich.
Zitat von @St-Andreas:
Na wenn Du meinst.
Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt, führt in aller Regel nicht dazu das die Rechtmäßigkeit der Abrechnung angezweifelt wird?
nein, nicht ganz- rechtmäßigkeit der abrechnung kann nur angezweifelt werden, wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau) etc... pp.. dann gibbet den guten alten Regress...Na wenn Du meinst.
Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt, führt in aller Regel nicht dazu das die Rechtmäßigkeit der Abrechnung angezweifelt wird?
das Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt werden, ist ja nix neues... und ab und an kommt auch mal was wech...
Aber sei es drum.
Moppert hier wirklich jemand wenn man "kostenpflichtig" aufruft?
gut, mich betrifft das jetzt nicht.....
Frank
Zitat von @falscher-sperrstatus:
Böser Frank :D
du musst mit meiner Frau verwandt sein, die sacht das auch immer Zitat von @Vision2015:
Moin....
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
Moin....
@St-Andreas
Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!
und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!
ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!
bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert!
Frank
Böser Frank :D
@St-Andreas
genug. ;) Gut, der andere war von der Inkompetenz nicht ganz auf dem Level - Die Absicht war aber gleich.
Frank
Zitat von @falscher-sperrstatus:
Ich glaub zwar nicht, aber man soll (fremden) Frauen nicht widersprechen.
richtig...Ich glaub zwar nicht, aber man soll (fremden) Frauen nicht widersprechen.
Schönen Abend
Frank
Moin,
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
LG, Thomas
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau)
Es gibt weder im EBM noch in der GOÄ spezifische Gebührenordnungspositionen für Klötenverdrillung. Völlig Wurst, ob es sich um männliche oder weibliche Hoden handelt ... LG, Thomas
Zitat von @keine-ahnung:
Moin,
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
LG, Thomas
Moin,
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau)
Es gibt weder im EBM noch in der GOÄ spezifische Gebührenordnungspositionen für Klötenverdrillung. Völlig Wurst, ob es sich um männliche oder weibliche Hoden handelt ... LG, Thomas
nä.. Thomas, ich wollte sehen, ob du aufpasst!
M64Z
Frank