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Software und Hardware für Datenarchivierung

Ich benötige - für einen IT Nichtfachmann - eine kurze, allgemeinverständliche, zusammenfassende Darstellung - Hard- und Software betreffend - für die Inplementierung eines Prozesse zur digitalen Archivierung von Patientendaten, die in unterschiedlichen Formularen in Papierform vorliegen.

Content-Key: 379259

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Printed on: May 8, 2024 at 03:05 o'clock

Member: vossi31
vossi31 Jul 05, 2018 at 09:57:00 (UTC)
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Auch kein Hallo,

bei der Fülle der Informationen, die du lieferst wirst du wohl keine brauchbare Empfehlung erwarten können.

Sieh dir das mal an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Archivierung

Für mein Kleinunternehmen mit 20 Scans im Monat reicht ein Mini-PC mit ecoDMS locker aus.

Henning
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Jul 05, 2018 at 10:22:00 (UTC)
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Auch kein Hallo,
bei der Spezifizierung des zur "Inplementierung" [sic] vorgesehenen Prozesses würde ich als ersten Versuch die Übertragung der Patientendaten mit einem Wachsmalstift auf einen Monitor vorschlagen. Dann abfotografieren (digital !) und Monitor säubern ... und dann: repeat.

Auch keine Verabschiedung!
Member: Penny.Cilin
Penny.Cilin Jul 05, 2018 at 10:41:36 (UTC)
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Und wieder mal jemand, welcher Regel Nr. 1: Netiquette nicht nutzt, vergessen hat, what-so-ever...

OK, nun zu Deiner Frage:
Wenn ich es richtig verstehe, willst Du einem Laien die Archivierung (zumindest den Prozeß) verständlich erklären.

Wie schon die Vorposter schreiben, ist das bei den wenigen derzeit vorliegenden Informationen auch nur rudimentär möglich.
Dazu hat @vossi31 Dir schon einen Link zur Verfügung gestellt.

Ich gehe m la davon aus, daß aufgrund der EU-DSGVO der Bedarf / die Frage auftritt.

Gruss Penny.
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 05, 2018 at 10:51:42 (UTC)
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Auch kein Hallo,

ich denke du bist hier fehl am platz, wende dich bitte an ein Systemhaus, was erfahrung mit Patientendaten und deren sicheren Archivierung!

Auch keine Verabschiedung!
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 05, 2018 at 12:01:38 (UTC)
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für einen Nichtfachmann: Das ist ein Minengebiet und benötigt einen Fachmann. Das ist nichts was man einem, in diesem Bereich, unerfahrenen Administrator überlässt.
Fehler können rechtliche Konsequenzen haben, die bis hin zum Verlust der Approbation reichen.
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Jul 05, 2018 at 12:07:06 (UTC)
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die bis hin zum Verlust der Approbation reichen
Aber nur, wenn man die Urkunde verliert und diese nicht digital archiviert hat face-smile.
Für eine Aberkennung der ärztlichen Approbation muss man da schon dickere Bretter bohren ...

LG, Thomas
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 05, 2018 at 14:10:20 (UTC)
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Nein.

Zitat von hier:

"Im berufsgerichtlichen Verfahren kann auf Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis zu 50.000,00 €, zeitweilige Entziehung des Wahlrechts zu berufsständischen Organisationen und Feststellung der Berufsunwürdigkeit erkannt werden. Verweis, Wahlrechtsentziehung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

...
Die Verletzung von Dokumentationspflichten stellt eine Verletzung einer Berufspflicht dar, da die Dokumentationspflicht, wie oben dargelegt, in die berufsständische Regelung des § 10 der Berufsordnung Ärzte Thüringen aufgenommen wurde. Je nach dem Grad der Pflichtverletzung kann daher eine der vorbenannten Maßnahmen gegen den Arzt ergriffen werden.

...

Stellt die Verletzung der Dokumentationspflichten gleichzeitig eine Datenschutzverletzung dar, können die Bußgeldvorschriften des § 43 BDSG zum Einsatz kommen. Diese sehen Geldbußen bis zu insgesamt 300.000,00 € vor. Sind Datenschutzverletzungen vorsätzlich gegen Entgelt begangen worden, kommt eine strafrechtliche Relevanz im Sinne von § 44 BDSG in Betracht, der Freiheitsstrafe mit bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vorsieht.


Da eine mangelhafte Dokumentation auch anzunehmen ist, wenn Patientenaktendaten dritten Unbefugten zugänglich gemacht werden, ist auch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses in Betracht zu ziehen. Diese wiederum kann strafrechtlich über § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden."

Anmerkung: Der Hinweis auf den Datenschutz ist veraltet und Stand heute vermutlich wesentlich härter sanktioniert.

Wenn man "ersetzend scannt", also das Papier nach dem Scannen vernichtet ist das Risiko natürlich noch höher,
als wenn man alles aufbewahrt aber durch falsche System/Konfiguration die Akten unerlaubt Dritten zugänglich macht.
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 05, 2018 at 14:35:52 (UTC)
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Moin....

@St-Andreas

Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!

und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!

ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!

bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert! face-smile


Frank
Member: St-Andreas
St-Andreas Jul 05, 2018 at 17:28:50 (UTC)
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Na wenn Du meinst.
Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt, führt in aller Regel nicht dazu das die Rechtmäßigkeit der Abrechnung angezweifelt wird?

Aber sei es drum.

Moppert hier wirklich jemand wenn man "kostenpflichtig" aufruft?
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Jul 05, 2018 at 18:55:17 (UTC)
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Zitat von @Vision2015:

Moin....

@St-Andreas

Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!

und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!

ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!

bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert! face-smile


Frank

Böser Frank :D

@St-Andreas

genug. ;) Gut, der andere war von der Inkompetenz nicht ganz auf dem Level - Die Absicht war aber gleich.
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 05, 2018 updated at 19:10:05 (UTC)
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Zitat von @St-Andreas:

Na wenn Du meinst.
Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt, führt in aller Regel nicht dazu das die Rechtmäßigkeit der Abrechnung angezweifelt wird?
nein, nicht ganz- rechtmäßigkeit der abrechnung kann nur angezweifelt werden, wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau) etc... pp.. dann gibbet den guten alten Regress...
das Patientenakten nicht ordnungsgemäß geführt werden, ist ja nix neues... und ab und an kommt auch mal was wech...


Aber sei es drum.

Moppert hier wirklich jemand wenn man "kostenpflichtig" aufruft?
och ja.... der eine oder ander schon face-smile
gut, mich betrifft das jetzt nicht.....

Frank
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 05, 2018 at 19:11:42 (UTC)
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Zitat von @Vision2015:

Moin....

@St-Andreas

Sorry, aber dein Beispieltext hat nix... so rein garnix mit der Aberkennung der ärztlichen Approbation zu tun!

und jetzt mal ernsthaft, wenn es ein Abrechnender Arzt wäre hätte er ein passendes programm, was auch eine digitalen Archivierung anbietet!
Also kann es eh nur irgendwas aus der freien Heilfürsorge sein.. etc...und was sonst so kreucht und fleucht!

ich kann dir da NEXUS / Vega ans Herz legen, oder du schreibst mir eine PN, dann bekommst du eine Kostenpflichtige Beratung und eine SW die auch für die KV Abrechnung geeignet ist!

bin mal gespant ob jetzt jemand wegen der Kostenpflichtige Beratung moppert! face-smile


Frank

Böser Frank :D
du musst mit meiner Frau verwandt sein, die sacht das auch immer face-smile

@St-Andreas

genug. ;) Gut, der andere war von der Inkompetenz nicht ganz auf dem Level - Die Absicht war aber gleich.
face-smile
Frank
Member: falscher-sperrstatus
falscher-sperrstatus Jul 05, 2018 at 19:13:24 (UTC)
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Ich glaub zwar nicht, aber man soll (fremden) Frauen nicht widersprechen.

Schönen Abend face-wink
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 05, 2018 at 19:15:19 (UTC)
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Zitat von @falscher-sperrstatus:

Ich glaub zwar nicht, aber man soll (fremden) Frauen nicht widersprechen.
richtig...

Schönen Abend face-wink
dir auch...

Frank
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Jul 06, 2018 at 07:47:48 (UTC)
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Moin,
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau)
Es gibt weder im EBM noch in der GOÄ spezifische Gebührenordnungspositionen für Klötenverdrillung. Völlig Wurst, ob es sich um männliche oder weibliche Hoden handelt ... face-smile

LG, Thomas
Member: Vision2015
Vision2015 Jul 06, 2018 at 08:35:45 (UTC)
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Zitat von @keine-ahnung:

Moin,
die ärztliche Expertise des boards ist auf einem wirklich grauenvollen Niveau.
wenn ziffern bewusst falsch eingeben werden (hodentorsion bei einer frau)
Es gibt weder im EBM noch in der GOÄ spezifische Gebührenordnungspositionen für Klötenverdrillung. Völlig Wurst, ob es sich um männliche oder weibliche Hoden handelt ... face-smile

LG, Thomas

nä.. Thomas, ich wollte sehen, ob du aufpasst! face-smile
M64Z

Frank