rodknocker
Goto Top

Berechtigungsprobleme Nummer 2 -)

Hallo Jungs !

Ich hab dazu schon mal nen hier nen Post gestartet, aber ich möchte es nochmal kurz zusammenfassen:

Auf einem Netzlaufwerk gibt es bestimmte Root-Ordner, die nicht gelöscht werden dürfen.
Teilweise auch andere Root-Ordner, wo es einige Unterordner gibt, die ebenfalls nicht gelöscht werden dürfen oder verschoben werden dürfen. Allerdings was der User in diesen Ordnern macht, ist egal.

Ich hab das nun auch soweit hinbekommen mit den Lösch-Verweigerungen und Unterordner-Löschverweigerungen.

Was mir aber immernoch ein Rätsel ist: wenn ich einen Root-Ordner lösche, der gegen löschen verweigert ist, klar kommt die fehlermeldung, dass man diesen nicht löschen darf, aber alle unterordner samt dateien sind weg... es bleibt quasi nur dieser wurzelordner stehen, der gegen löschen verweigert wurde.

Gibt es keinen lösungsansatz, dass die Inhalte dieser Ordner bestehen bleiben ?
mir scheint: das ist irgendwie mit windows-onboard-mitteln nicht möglich.

grüße david burkel

Content-Key: 28847

Url: https://administrator.de/contentid/28847

Printed on: April 26, 2024 at 19:04 o'clock

Member: djbrandt
djbrandt Mar 23, 2006 at 19:47:12 (UTC)
Goto Top
Hi,

dieselbe Problemstellung gab es letzte Woche schon mal: Wenn der User das Recht hat Dateien zu löschen, dann kann er das tun.
Windows prüft nicht vor dem Löschen, ob der Root-Ordner per NTFS-Recht nicht gelöscht werden darf. Das Löschen erfolgt rekursiv von der tiefsten Verzweigung aus.

Also: Um das Szenario zu verhindern, müsste man den User explitit das Löschen-Recht verweigern, so das die User zwar neue Dateien anlegen und alte Dateien bearbeiten dürfen, aber halt nicht löschen.

Grüße

Dieter
Member: rodknocker
rodknocker Mar 23, 2006 at 19:53:42 (UTC)
Goto Top
das heißt quasi, dass ich für bestehende dateien und halt für zukünftige die vererbung "löschen verweigern" anschalten müsste ?
und wenn denn doch mal was verändert/verschoben/gelöscht werden müsste, muss der admin oder sonst wer, der die notwendigen rechte dazu hat, das tuen ?