trompfi
Goto Top

Definitive Lesebestätigung?

Hallo und guten Morgen,

gibt es eine Möglichkeit für den Absender ausser der normalen Lesebestätigung (die der Empfänger ja wegklicken kann), eine verpflichtende Lesebestätigung (bei der der Empfänger erst bestätigen muss bevor er liest) mitzuschicken?

In diversen Foren hab ich leider nichts dazu gefunden. Und ehrlich gesagt gehe ich aus datenschutzrechtlicher SIcht davon aus dass es sowas nicht gibt...
Trotzdem wäre ich für eine plausible Lösung dankbar.


In dem Sinne, schönes WE
trompfi

Content-Key: 210604

Url: https://administrator.de/contentid/210604

Printed on: April 26, 2024 at 22:04 o'clock

Mitglied: 64748
64748 Jul 05, 2013 at 06:29:11 (UTC)
Goto Top
Guten Morgen,

erklär mal bitte, was genau Du damit erreichen möchtest. Ich persönlich halte die Lesebestätigungen bei Mails für völligen Blödsinn.

Wenn Du Rechtssicherheit haben willst, dann nimm einen normalen Brief und beglücke die Post mit dem Kauf einer Briefmarke. Aber auch da kannst Du am Ende nur sichergehen, dass der Brief angekommen ist, ne Garantie für's Lesen kann Dir keiner geben.

Markus
Member: Markie84
Markie84 Jul 05, 2013 updated at 06:38:46 (UTC)
Goto Top
Wäre mir bei "normalen" E-Mails nicht bekannt. Es gibt allerdings eine "Übermittlungsbestätigung" die afaik nicht vom Empfänger unterbunden werden kann. Wenn eine E-Mail übermittelt wurde ist es, zumindest in geschäftlichen Korrespondenzen, ja auch sehr wahrscheinlich das diese gelesen wurde.

Wenn du sowas öfters benötigst empfehle ich dir z.B. die "De-Mail".

Alternativ einfach in regelmässigen Abständen beim Empfänger nachfragen ob die E-Mail angekommen ist. Wenn er darauf nicht antwortet einfach immer wieder die Mail neu verschicken. Irgendwann wird er dann schon sagen, dass die Mail angekommen ist.

Eine rechtssichere Zustellung einer Korrespondenz bleibt aber weiterhin nur ein Einschreiben (oder eben diese De-Mail). Auch wenn du eine Lesebestätigung erhalten solltest, sagt das immer noch nichts darüber aus WER die E-Mail gelesen hat. Gleiches gilt für ein Fax. Das nur als Nachtrag. Klingt ja so durch, als wenn die E-Mail u.U. irgendwann als Nachweis gelten muss. Dann bringt dir eben auch eine Lesebestätigung garnichts.
Member: GuentherH
GuentherH Jul 05, 2013 at 06:42:16 (UTC)
Goto Top
Die Übermittlungsbestätigung ist für den gleichen Müllereimer geeignet wie auch die Lesebestätigung.

Es gibt allerdings eine "Übermittlungsbestätigung" die afaik nicht vom Empfänger unterbunden werden kann.

Aber an wen wurde es übermittelt? An den nächsten SMTP Server. Das kann ein Relayhost sein, ein SMTP Gateway usw. Es gibt aber keine definitive Bestätigung, dass die Mail tatsächlich übermittelt wurde.

LG Günther
Member: Markie84
Markie84 Jul 05, 2013 at 06:46:28 (UTC)
Goto Top
Da hast du natürlich Recht. Hatte ich gar nicht dran gedacht.
Member: keine-ahnung
keine-ahnung Jul 05, 2013 at 06:47:16 (UTC)
Goto Top
Hi,

wenn es wirklich wichtig ist, kannst Du hier den kompletten Weg Deiner email incl. Inhalt abfragen. Momentan gibt es den Service IMHO noch für umme ...

LG, Thomas
Mitglied: 64748
64748 Jul 05, 2013 at 06:52:58 (UTC)
Goto Top
Zitat von @keine-ahnung:
Hi,

wenn es wirklich wichtig ist, kannst Du hier den kompletten Weg Deiner
email incl. Inhalt abfragen. Momentan gibt es den Service IMHO noch für umme ...

LG, Thomas
Und konsequenterweise braucht man die Mail dann auch gar nicht mehr abzuschicken, es reicht, sie auf einem Windowscomputer abzuspeichern face-wink

Markus
Member: Joe2011
Joe2011 Jul 05, 2013 at 08:54:23 (UTC)
Goto Top
Hi Trompfi,

ob für oder wieder - das beantwortet die Frage nicht wirklich.

Du kannst in der Gruppenrichtlinienverwaltung einstellen, das Lesebestätigungen immer gesendet werden sollen. Was dort hinterlegt ist, kann am Client auch nicht geändert werden, da die Einstellung dann geschützt ist.

Gruß

Joe
Member: Snowman25
Snowman25 Jul 05, 2013 at 09:12:49 (UTC)
Goto Top
Er wird wohl kaum Zugriff auf die administrativen Einstellungen seiner Empfänger haben. (und ob diese Outlook, Windows, Active Directory und Exchange benutzen ist auch sehr fraglich.)
Member: Joe2011
Joe2011 Jul 05, 2013 at 09:43:28 (UTC)
Goto Top
Ne - das nicht. Aber die Anfrage nach der Lesebestätigung wird zumindest im eigenen Hause immer beantwortet.

Außerhalb obliegt es natürlich dem Empfänger, ob er etwas sendet oder nicht.
Member: trompfi
trompfi Jul 05, 2013 at 10:29:07 (UTC)
Goto Top
Vielen Dank für die Antworten, damit ist der technische Teil meiner Frage beantwortet. Für das Rechtliche haben wir ja einen IT-Secu, der wird das dann schon wissen.

Ich hätte vielleicht eventuell unter Umständen erwähnen können das es sich um InHouse Mail-Verkehr zwischen Bereichs- bzw. Abteilungsleitern handelt.


Und jetzt verschwindet und genießt euer WE, ich hör mein Feierabendradler nämlich schon rufen!

servus
Member: Pjordorf
Pjordorf Jul 05, 2013 at 17:27:51 (UTC)
Goto Top
Hallo,

Zitat von @trompfi:
Ich hätte vielleicht eventuell unter Umständen erwähnen können das es sich um InHouse Mail-Verkehr zwischen Bereichs- bzw. Abteilungsleitern handelt.
Warum erwähnenswertes Unwichtiges überhaupt Erwähnen und wenns auch nur am Ende ist und deine Frage dadurch einen echten Sinn ergeben lässt? face-smile Inhouse kann dochdie Lesebestätigung per GPO geregelt werden, und auch per Arbeitsanweisung deren Handhabung durch die Mitarbeiter (Zusatz zum Arbeitsvertrag usw.). Extern hast du keine Chance da was per Mail zu reissen oder anderer dazu zu zwingen. Da gilt immer noch den Empfänger selbst zu fragen als Zuverlässige und korrekte Lesebestätigungface-smile

Gruß,
Peter
Member: LordGurke
LordGurke Jul 07, 2013 at 00:16:24 (UTC)
Goto Top
Zitat von @GuentherH:
Aber an wen wurde es übermittelt? An den nächsten SMTP Server. Das kann ein Relayhost sein, ein SMTP Gateway usw. Es
gibt aber keine definitive Bestätigung, dass die Mail tatsächlich übermittelt wurde.

Die Bestätigung wird üblicherweise vom letzten Server in der Kette verschickt, der DSN (so heißt das Feature) unterstützt.
Wenn die Mail durch 26 Mailrelays läuft, die alle DSN unterstützen, bekommst du vom 26. Server den Hinweis "Habe ausgeliefert an Server x.x.x.x" oder "Habe es ins Postfach geschmissen".
Exchange ist da wirklich sehr gesprächig und listet einem auch konsequent alle Empfänger aus einem Mailverteiler auf face-wink

Wenn du wirklich 100%ige Garantie haben willst, drucke es auf toten Regenwald und beauftrage einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. Der kommt persönlich vorbei und lässt sich sogar den INHALT des Briefes vom (per Ausweis legitimierten) Empfänger quittieren.
Btw... Ich hatte schon immer mal vor, eine Playboy-Ausgabe per Gerichtsvollzieher zuzustellen...
Member: trompfi
trompfi Jul 08, 2013 at 09:29:47 (UTC)
Goto Top
Wenn sich nur 10% der Mitarbeiter an die Arbeitsanweisungen halten würden hätte ich den einfachsten Job der Welt, oder wäre arbeitslos, weil ich so wenig zu Tun hätte ;)
Aber das es auch dafür eine GPO gibt war mir, bis zur Fragestellung, nicht bewusst...

auch dir dank ich nochmal