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Problem bei E-Check mit USV

Hallo zusammen,

bei uns wurde zum ersten Mal der E-Check durchgeführt. Nun sind alle unsere USV außerhalb der gesetzlich festgelegten Werte und somit durchgefallen.

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das alle 7 USV fehlerhaft sind. Auch der Dienstleister der den E-Check durchgeführt hat ist sich nicht sicher ob für USV andere Grenzwerte gelten (war sein erster Check bei einem Kunden mit USV).

Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Bzw. haben eure USV den Check bestanden?

Vielen Grüße

Stefan

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Ausgedruckt am: 19.03.2024 um 03:03 Uhr

Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 10:33:51 Uhr
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Was ist denn bitte ein E-Check? Meinst Du etwa die Prüfung nach BGV A3?
Das ist bei USVs nicht so trivial wie man meinen möchte. Was hat denn Euer Dienstleister geprüft und was waren die Ergebnisse?
Hoffentlich kam da nicht nur trivial bestanden / nicht bestanden bei raus?

Gruß

Looser
Mitglied: 131026
131026 11.10.2016 aktualisiert um 10:57:53 Uhr
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Meinst Du etwa die Prüfung nach BGV A3?
BGVA3 gibt's schon seit 2 Jahren nicht mehr, das ist jetzt DGUV V.3 ...
Auch der Dienstleister der den E-Check durchgeführt hat ist sich nicht sicher ob für USV andere Grenzwerte gelten (war sein erster Check bei einem Kunden mit USV).
Wenn der Typ keine Ahnung von USVs und den Werten hat lasst das besser eine Firma machen die weiß was sie tut, und auch die entsprechende Zertifizierung hat.

R.
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 11:02:43 Uhr
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Zitat von @Looser27:

Was ist denn bitte ein E-Check? Meinst Du etwa die Prüfung nach BGV A3?
Das ist bei USVs nicht so trivial wie man meinen möchte. Was hat denn Euer Dienstleister geprüft und was waren die Ergebnisse?
Hoffentlich kam da nicht nur trivial bestanden / nicht bestanden bei raus?

Gruß

Looser
Ja es geht um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Der Grenzwert ist hier 0,3mA, unsere Geräte liegen zwischen 0,58 und 1,26mA. Somit haben die Geräte den Test nicht bestanden.
Mitglied: 131152
131152 11.10.2016 um 11:06:01 Uhr
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Der E-Check ist eine Prüfung der Elektrotechnischen Anlage.

http://www.e-check.de/gewerbe/e-check.html
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 11:06:46 Uhr
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Zitat von @131026:
Wenn der Typ keine Ahnung von USVs und den Werten hat lasst das besser eine Firma machen die weiß was sie tut, und auch die entsprechende Zertifizierung hat.

Mein Chef und der Dienstleister sind bekannt. Deshalb haben die den Check durchgeführt. Der Dienstleister prüft eigentlich nur produzierendes Gewerbe mit großen Maschinen. Die Jungs sind schon vom Fach.

Allerdings gebe ich Dir recht, wenn der Dienstleister das nicht weis muss er sich schlau machen. Nichts desto trotz sind wir gegenüber den Versicherer in der Nachweispflicht. Deshalb wollte ich mich hier mal erkundigen ob jemand ein ähnliches Problem hat oder ob die USV genauso Ihre Plakette erhalten wie alle anderen Geräte. Evtl. gibt es hier für USV andere Grenzwerte.
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 11:07:30 Uhr
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Was ist denn gemessen worden? USV mit Anschlußkabel oder USV alleine?
Welches Meßverfahren wurde angewendet?
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 11:09:18 Uhr
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Zitat von @Looser27:

Was ist denn gemessen worden? USV mit Anschlußkabel oder USV alleine?
Welches Meßverfahren wurde angewendet?
Es wird jedes Gerät alleine gemessen. Dazu brauch man natürlich auch das Anschlusskabel mit dem es mit dem Stromnetz verbunden ist. face-wink
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 11:12:14 Uhr
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Grundsätzlich richtig, ABER:

Das Kabel muss alleine gemessen werden (um Defekte am Kabel auszuschließen) und anschließend im Verbund mit dem Gerät.

Bezüglich der Grenzwerte liegt da glaube ich ein Missverständnis vor....
Bei R-PE ist der Grenzwert 0,3 Ohm, in der I-PE Messung aber <3,5mA.

Gruß

Looser
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 11:56:33 Uhr
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Zitat von @Looser27:

Grundsätzlich richtig, ABER:

Das Kabel muss alleine gemessen werden (um Defekte am Kabel auszuschließen) und anschließend im Verbund mit dem Gerät.

OK, soweit klar

Bezüglich der Grenzwerte liegt da glaube ich ein Missverständnis vor....
Bei R-PE ist der Grenzwert 0,3 Ohm, in der I-PE Messung aber <3,5mA.

Die Abweichung liegt bei Wert I-D vor. Es wird hier auch nicht der Widerstand gemessen, die Abweichung wird in mA angegeben. Der Grenzwert liegt laut Vorgabe bei 0,3mA und unsere größte Abeichung bei 1,73mA

Gruß´

Stefan
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 12:17:42 Uhr
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Woher kommt die Vorgabe für den Grenzwert?
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 12:23:07 Uhr
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I-D (entweder direkt oder differenziell) ist einmal die I-PE Messung (Grenzwert <3,5mA) und bei der I-B Messung (Grenzwert < 0,5mA).
I-B ist aber nur erforderlich, wenn Du nicht an PE angeschlossene, berührbare Teile hast.
Das ist bei einer USV aber sicher nicht der Fall.
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 12:53:48 Uhr
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Zitat von @Looser27:

Woher kommt die Vorgabe für den Grenzwert?
Die steht auf dem Prüfprotokoll vom Dienstleister. Nehme an das ist ein vorgegebener Grenzwert aus einer DIN Vorschrift.
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 12:57:11 Uhr
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Dann hat der wohl eine eigene DIN.....Du solltest Dir die Werte und das zugehörige Messverfahren vom Dienstleister mal erklären und vorführen lassen.
Mitglied: Diddi-tb
Diddi-tb 11.10.2016 um 12:58:48 Uhr
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Zitat von @Looser27:

I-D (entweder direkt oder differenziell) ist einmal die I-PE Messung (Grenzwert <3,5mA) und bei der I-B Messung (Grenzwert < 0,5mA).
I-B ist aber nur erforderlich, wenn Du nicht an PE angeschlossene, berührbare Teile hast.
Das ist bei einer USV aber sicher nicht der Fall.
Das wäre dann die I-PE Messung, laut Deiner Aussage mit einem Grenzwert <3,5mA. Woher hast Du den Wert?
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 13:04:51 Uhr
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Steht in meinem Messgerät, in den VDE-Unterlagen, in den Unterlagen zu meinem TÜV-Seminar....
Mitglied: mrtux
mrtux 11.10.2016 aktualisiert um 13:37:52 Uhr
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Hi!

Mich würde mal interessieren in wie vielen Betrieben ein FI-Schalter hinter der USV (also auf der Ausgangsseite) platziert ist? Denn wenn der FI in der Unterverteilung auslöst, was macht dann die USV? Die macht dann genau das was sie soll.....Und so viel zum Thema E-Check in Verbindung mit USVs.... face-wink

mrtux
Mitglied: Looser27
Looser27 11.10.2016 um 13:40:31 Uhr
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Es geht bei der Prüfung um das einzelne Gerät unabhängig, wo es angeschlossen wird. Es muss sichergestellt sein, dass eine betriebssichere Funktion gewährleistet ist und damit ist die Prüfung an sich sehr sinnvoll (so sie denn mit Sachverstand durchgeführt wird).

Eine nicht korrekt arbeitende USV könnte Dir auch mal das Serverrack unter 230V setzen....so als Beispiel.....

Gruß

Looser
Mitglied: mrtux
mrtux 11.10.2016 um 13:57:47 Uhr
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Hi!

Zitat von @Looser27:
Eine nicht korrekt arbeitende USV könnte Dir auch mal das Serverrack unter 230V setzen....
Nur wenn das Rack nicht ordnungsgemäss geerdet wurde und das wird beim e-Check nicht geprüft....also eher ein schlechtes Beispiel....

mrtux
Mitglied: niklasschaefer
niklasschaefer 11.10.2016 um 18:21:41 Uhr
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Hallo,
ob nun BGV A3 oder DGUV 3 ist erstmal egal. Grundsätzlich darf ein Gerät einen Ableitstrom von bis zu 3.5mA haben. Alles was über 3.5mA muss mit einem weiteren exteren Schutzleiter verbunden werden um so gefährliche Berührspannung/strom zu vermeiden. Schutzleiter in der Zuleitung reicht nicht mehr aus. Der externe Schutzleiter muss mindestens einen Leitungsquerschnitt höher liegen aber mindestens 2.5mm²/4mm².

Nach der DIN VDE die diesen Teil betrifft kann ich morgen mal heruasfinden.


Gruß Niklas
Mitglied: LordGurke
LordGurke 12.10.2016 um 09:15:05 Uhr
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Zitat von @mrtux:
Mich würde mal interessieren in wie vielen Betrieben ein FI-Schalter hinter der USV (also auf der Ausgangsseite) platziert ist?

Ich habe ehrlich gesagt noch nie eine UV in einem Serverraum gesehen, in der ein FI-Schalter installiert ist. AFAIK funktioniert der im Zusammenhang mit True-Online-USVs und geerdeten Racks ohnehin nicht, weil der Schalter dadurch immer einen Fehlerstrom erkennen würde.