itcrowdsupporter
Goto Top

Rechtliche Definition der Designer und Programmierer von Joomla Webseiten

Hey face-smile

Folgendes Szenario:

Werbeagentur baut eine Joomla 2.x Webseite für eine Firma auf. Sie nimmt ein eingekauftes Template und passt es an für die Webseite des Kunden. Bearbeitungen der Inhalte und diverse Anpassungen der Menüs und Grafiken führt im Laufe der Zeit der Mitarbeiter des Kunden selbst durch. Im Impressum wird die Werbeagentur als Programmierer / Designer aufgeführt.

Jetzt will der Joomla 3.x für seine Webseite wobei das Design beibehalten werden soll. Ein direktes Upgrade birgt zu viel Fehlerrisiko und man lässt die Webseiten durch den Mitarbeiter des Kunden selbst neu aufbauen. Beginnend mit der leeren Joomla 3.x Installation. Das ursprüngliche Template gibt es nun als Version für Joomla 3.x zu kaufen und wird auch erworben und installiert. Alle Inhalte und Template-Anpassungen übernimmt der Mitarbeiter des Kunden selbst um die Webseite im neuen Joomla nachzubauen.

Frage: Wer muss als Designer und Programmierer nun im Impressum stehen? Die Werbeagentur oder der Mitarbeiter des Kunden?

Ich finde allenfalls für die Idee des Designs könnte man die Werbeagentur noch stehen lassen aber der Rest ist doch komplett vom Mitarbeiter des Kunden erarbeitet worden.

Wie schaut das rechtlich aus? Idee von Werbeagentur, Template von einem dritten Autor gekauft, Anpassungen und Inhalte durch den Kunden selbst.

Content-Key: 291254

Url: https://administrator.de/contentid/291254

Printed on: April 26, 2024 at 19:04 o'clock

Member: d4shoerncheN
d4shoerncheN Dec 18, 2015 at 12:38:46 (UTC)
Goto Top
Moin,

ich frage mich eher, warum die Werbeagentur sich als Designer einträgt, wenn das Template gekauft wurde. Da es sich hier aber um Angaben im Impressum und somit rechtliche Relevanz hat, wirst du hier keine Aussage bekommen - denn a) können wir es nicht und b) dürfen wir es nicht. Hier kann dir nur der Anwalt des Vertrauens wirklich beratend zur Seite stehen.

Ich persönlich würde es rauslassen.

Vielen Gruß
Toni
Member: brammer
brammer Dec 18, 2015 at 12:41:44 (UTC)
Goto Top
Hallo,

du weisst aber schon das dir eine rechtsverbindliche Antwort nur ein Anwalt geben darf?

unverbindlich würde ich sagen das die Werbeagentur/ Autor garnicht drin stehen muss, sondern nur ein rechtlich verantwortlicher.... und das wird jemand ausder Firma sein dem die Seite gehört....

brammer
Member: ashnod
ashnod Dec 18, 2015 at 12:56:27 (UTC)
Goto Top
Ahoi

Wie oben schon geschrieben wurde, die rechtliche Seite wird hier keiner beurteilen können.
Es kann auch sein das die Nennung im Impressum vom Entwickler des Designs gefordert wurde, dann wären wir bei einer lizenzrechtlichen Beurteilung zudem ist auch eine künstlerische Bewertung möglich wo der Künstler an der Stelle genannt werden möchte. Dann wäre es die Frage ob Ihr ohne Einverständnis das Design überhaupt verändern dürft ....

Die Fragen sind sehr vielseitig und von daher ist ein Forum wenig geeignet um das zu klären.

VG
Member: ukulele-7
ukulele-7 Dec 18, 2015 at 12:59:53 (UTC)
Goto Top
Du berührst meiner Meinung nach zwei Aspekte, Copyright bzw. Schutz des Designs und Haftung für die Inhalte.

Für die Haftung würde ich unverbindlich behaupten es ist egal wer drin steht aber der, der eingetragen wurde, übernimmt die Verantwortung und somit die Haftung.

Ob das Layout / Design / die Inhalte irgendeiner Form von Copyright unterliegen und wer dieses hält ist ist schwieriger und auch wenn die Person / das Unternehmen im Impressum behauptet ein Copyright zu halten, ist der Anspruch dadurch noch nicht legitim.
Member: runasservice
runasservice Dec 18, 2015 updated at 13:08:43 (UTC)
Goto Top
Hallo,


meine persönliche Meinung:

Frage: Wer muss als Designer und Programmierer nun im Impressum stehen? Die Werbeagentur oder der Mitarbeiter des Kunden?

Was im Impressum stehen muss, kannst Du hier nachlesen. Im Impressum muss weder der Designer noch Programmierer genannt werden.

Das Erscheinungsbild eines Webauftritts wird maßgeblich bestimmt durch die Farbgebung und Farbkombination, die Anordnung der jeweiligen Navigations- und Content-Elemente sowie einzelne grafische Elemente, wie z.B. Linien, Rahmen-Elemente und ähnliches. Auch wenn es vielen Web-Designern unerklärlich erschienen mag:

Das reine Erscheinungsbild einer Website erreicht - zumindest in der Auslegung des Urheberrechts - nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um den Schutz des Urheberrechts zu genießen.

Das gleiche gilt für den HTML/CMS Code, kann man aber hier mit den passenden Urteilen nachlesen


Mit freundlichen Grüßen Andreas
Member: ashnod
ashnod Dec 18, 2015 at 13:23:46 (UTC)
Goto Top
Zitat von @runasservice:
Das reine Erscheinungsbild einer Website erreicht - zumindest in der Auslegung des Urheberrechts - nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um den Schutz des Urheberrechts zu genießen.

und schon haben wir einen guten Grund mit solchen Auslegungen vorsichtig zu sein - selbst wenn man damit viele Fälle abdecken könnte, kann der Einzelfall trotzdem anders zu bewerten sein. Insbesondere die Betrachtung als Kunst kann dir schnell einen Strick drehen und wenn du das Design mit einem Lizenzrecht erworben hast hilft dir diese Auslegung im Urheberrecht nicht weiter. face-wink
Member: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer Dec 18, 2015 at 14:04:06 (UTC)
Goto Top
Moin,

Desinge rund Programmierer muß üebrhaupt nicht im Impressum stehen. Und wie Ihr die Urheberrechtlichen Ansprüche untereinander geregelt habt, soltl eim vertrag stehen.

Ansonsten gibt es sehr genaue gesetzliche Vorschriftehn, was im Impressum stehen muß.

lks